
(Patria) - Der Präsident der Zentralen Wahlkommission von BiH, Jovan Kalaba, hat ein Schreiben an die Mitglieder des Präsidiums von BiH, die Führung beider Häuser der Parlamentarischen Versammlung von BiH, den Ministerrat von BiH und den Finanz- und Schatzminister Srđan Amidžić sowie an den stellvertretenden Minister Muhamed Hasanović gerichtet, in dem er an die Fristen für die Bereitstellung von Geldmitteln für die Durchführung der Allgemeinen Wahlen im Oktober dieses Jahres erinnert.
„Da diese Institution gesetzlich verpflichtet ist, den Beschluss über die Ausschreibung und Durchführung der Allgemeinen Wahlen 2026 spätestens in der ersten Maiwoche 2026 zu fassen, ist es notwendig, dass die zuständigen Institutionen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die für die Durchführung der Allgemeinen Wahlen erforderlichen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Obwohl Artikel 1.2 Absatz (6) des Wahlgesetzes von BiH vorsieht, dass die Mittel für die Durchführung der Wahlen spätestens 15 Tage nach dem Beschluss der Zentralen Wahlkommission von BiH über die Ausschreibung der Wahlen bereitgestellt werden müssen, wirkt sich diese Frist realistischerweise erheblich auf die Rechtzeitigkeit bestimmter Maßnahmen aus, da bestimmte prozessuale Aktivitäten unmittelbar nach dem Beschluss beginnen, wie z. B. die Anmeldung politischer Akteure zur Teilnahme an den Wahlen, der Prozess der Sammlung von Unterstützungsunterschriften und die Registrierung von Wählern für die Stimmabgabe im Ausland, was ohne gesicherte Mittel nicht qualitativ vorbereitet werden kann. Für die Organisation und Durchführung der Wahlen sind eine Reihe von Aktivitäten und Handlungen erforderlich, die nicht ausgeführt werden können, wenn die Mittel nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, wie z. B. die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen, die Schulung von Wahlbeteiligten sowie die Einstellung und Schulung von zusätzlichem Personal, das in der Zentralen Wahlkommission von BiH tätig sein wird, was letztendlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Fristen gefährden kann“, sagte Kalaba in dem Schreiben, das Patria einsehen konnte.

Kalaba erinnert die Beamten daran, dass sich das Datum der Ausschreibung der Wahlen nähert und dass der Haushalt der Institutionen von BiH und der internationalen Verpflichtungen nicht verabschiedet wurde, und dass die Bestimmungen von Artikel 11 Absatz (7) des Gesetzes über die Finanzierung der Institutionen Bosnien und Herzegowinas vorsehen, dass ausnahmsweise von den Bestimmungen des Absatzes (2) dieses Artikels während der vorläufigen Finanzierung die für die Finanzierung der von der Zentralen Wahlkommission von BiH durchgeführten Wahlen vorgesehenen Ausgaben, die aus dem Haushalt der Institutionen Bosnien und Herzegowinas und den internationalen Verpflichtungen Bosnien und Herzegowinas gemäß dem Wahlgesetz Bosnien und Herzegowinas gedeckt werden, als laufende Ausgaben gelten und gemäß dem Haushaltsantrag der Zentralen Wahlkommission von BiH realisiert werden.
Für die Ausführung des Antrags der Zentralen Wahlkommission ist das Ministerium für Finanzen und Schatzamt Bosnien und Herzegowinas zuständig.
„Ausnahmsweise von den Bestimmungen eines anderen Gesetzes, wenn der Minister für Finanzen und Schatzamt Bosnien und Herzegowinas nicht in der Lage ist oder nicht willens ist, den Antrag der Zentralen Wahlkommission auf Finanzierung der Wahlen innerhalb der vorgeschriebenen Frist auszuführen, wird der stellvertretende Minister für Finanzen und Schatzamt Bosnien und Herzegowinas einen solchen Antrag am Tag nach Ablauf der genannten Frist ausführen. Die Bestimmungen von Artikel 1.2a Absatz (7) des Wahlgesetzes von BiH sehen vor, dass, falls der Haushalt für das Fiskaljahr, in dem die Wahlen stattfinden, nicht verabschiedet wurde, das Ministerium für Finanzen und Schatzamt Bosnien und Herzegowinas und die für die Haushaltsausführung zuständigen Institutionen auf der relevanten Regierungsebene Mittel während der vorläufigen Finanzierung bereitstellen, sei es aus übertragenen Mitteln eines angesammelten Überschusses an Einnahmen, der nach Deckung der Ausgaben aus früheren Fiskaljahren verbleibt, aus Mitteln der laufenden Rücklagen oder aus Mitteln aus einer anderen Quelle oder Einnahmenkategorie“, so Kalaba.
Am Ende seines Schreibens appelliert der CIK-Präsident an alle zuständigen Institutionen, so schnell wie möglich die notwendigen Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ergreifen, um die Organisation und Durchführung der Allgemeinen Wahlen 2026 nicht zu gefährden.
„Wir weisen darauf hin, dass Artikel 2.1 Absatz (3) vorsieht, dass alle Regierungsstellen auf allen Ebenen und Beamten in Bosnien und Herzegowina sowie die diplomatisch-konsularischen Vertretungen von BiH verpflichtet sind, die Wahlleitungsorgane zu unterstützen.“
Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten gegen Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













