Vorgeschlagene Schlussfolgerungen in der NSRs: Dodik geht nicht mehr vor das Gericht von BiH, Aussetzung der Entscheidungsfindung auf Ebene von BiH und EU-Integrationen

Patria
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16:00
Podijeli:
Vorgeschlagene Schlussfolgerungen in der NSRs: Dodik geht nicht mehr vor das Gericht von BiH, Aussetzung der Entscheidungsfindung auf Ebene von BiH und EU-Integrationen

Auf der heutigen Sitzung, die um 18:00 Uhr stattfindet, plant die Nationalversammlung der Republika Srpska, Schlussfolgerungen bezüglich der „Information über den Zusammenbruch der Rechtsordnung in BiH durch Verletzung des Daytoner Friedensabkommens“ zu verabschieden.

In den Schlussfolgerungen heißt es, dass die Verletzung des Daytoner Friedensabkommens durch rechtswidrige Handlungen des Verfassungsgerichts von BiH, des Gerichts und der Staatsanwaltschaft von BiH erfolgt, schreibt Istraga.ba.

„Was in einem politisch inszenierten Prozess gegen den Präsidenten der Republika Srpska und den Direktor des Amtsblatts der Republika Srpska gipfelte“, heißt es.

In der zweiten Schlussfolgerung heißt es, dass die NSRs sich weiterhin zur Achtung der territorialen Integrität und der geteilten Souveränität zwischen den Entitäten bekennt, „definiert durch das Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden in BiH, insbesondere Anhang II“.

„Die Nationalversammlung der Republika Srpska fordert den Präsidenten der Republika Srpska und den Direktor des Amtsblatts der Republika Srpska auf, den Vorladungen des Gerichts von BiH nicht mehr Folge zu leisten. Die Nationalversammlung der Republika Srpska stellt fest, dass der Präsident der Republika Srpska seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Verpflichtungen im Gesetzgebungsverfahren erfüllt hat, dessen Träger die Nationalversammlung der Republika Srpska ist“, heißt es.

In der vierten Schlussfolgerung heißt es, dass die NSRs die ernannten und gewählten Vertreter der Rs aus dem konstituierenden serbischen Volk in den „Institutionen von BiH“ auffordert, ausnahmslos die Entscheidungsfindung auf Ebene von BiH einzustellen.

„Bis das Gericht von BiH und die Staatsanwaltschaft von BiH die politisch inszenierten Prozesse gegen den Präsidenten der Republika Srpska und den Direktor des Amtsblatts der Republika Srpska einstellen“, heißt es.

In der fünften Schlussfolgerung fordert die NSRs die Aussetzung der europäischen Integrationen, bis die „Rechtsstaatlichkeit in BiH“ hergestellt ist.

„Die NSRs stellt fest, dass ein Staat, in dem der Präsident der Republik oder eine beliebige Person nach einem Gesetz verurteilt wird, das nicht von der gesetzgebenden Körperschaft verabschiedet, sondern von einer nicht gewählten Person ausländischer Staatsangehörigkeit aufgezwungen wurde, keine europäischen Integrationen fortsetzen kann“, heißt es.

In der sechsten Schlussfolgerung fordert die NSRs die Regierung der Rs auf, unverzüglich einen Vorschlag zur Ergänzung des Strafgesetzbuches der Rs auszuarbeiten und vorzulegen, der die Nichteinhaltung und Nichterfüllung von Entscheidungen der Institutionen und Organe der Rs unter Strafe stellt.

„Im Falle der Nichteinhaltung und Nichtumsetzung dieser Schlussfolgerungen wird die NSRs innerhalb von 48 Stunden einseitige Maßnahmen zu deren Umsetzung ergreifen“, heißt es in dem Dokument.

Die Schlussfolgerungen treten mit dem Tag ihrer Verabschiedung in Kraft.

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