
(Patria) - Das Justizministerium von BiH hat Änderungen des Gehaltsgesetzes für Gerichts- und Staatsanwaltschaftsinstitutionen auf Ebene von BiH vorgeschlagen, die Richtern und Staatsanwälten das Recht auf fünf Gehälter als Abfindung beim Renteneintritt geben, enthüllt Capital.
Die Antragsteller dieser Änderungen geben an, dass die vorrangige Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH vom 19. September letzten Jahres der Zweck der Gesetzesausarbeitung ist.
„Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen werden die gerichtlich festgestellte Diskriminierung und die unzulässigen Unterschiede der bestehenden Regelungen in Bezug auf die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten und BiH beseitigt“, heißt es in dem vorgeschlagenen Gesetz.
In der Begründung wird daran erinnert, dass das Verfassungsgericht von BiH darauf hingewiesen hat, dass Artikel 11 des bestehenden Gesetzes vorsieht, dass Richter und Staatsanwälte auf Ebene von BiH Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Grundgehalts haben, während das Gesetz über Gehälter und andere Vergütungen von Richtern und Staatsanwälten in der Föderation BiH vorsieht, dass Richter, Staatsanwälte und Fachassistenten Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von fünf durchschnittlichen Nettogehältern haben, die in den letzten fünf Monaten ausgezahlt wurden.
„Aus dem Vorstehenden hat das Verfassungsgericht geschlossen, dass es eine unterschiedliche Behandlung zwischen Richtern und Staatsanwälten auf Ebene von BiH und Richtern und Staatsanwälten auf Ebene der Föderation BiH gibt. Dabei hat das Verfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es sich um einen großen Unterschied bei der Höhe der Abfindung zwischen den relevanten Vergleichsgruppen handelt, der insbesondere durch gerechtfertigte Gründe untermauert werden müsste“, heißt es in der Begründung der vorgeschlagenen Änderungen.
Interessanterweise hat das Verfassungsgericht von BiH bei der Beurteilung, dass es sich „um einen großen Unterschied bei der Höhe der Abfindung zwischen den relevanten Vergleichsgruppen handelt“, die Bestimmungen des Gesetzes über Gehälter und Vergütungen von Richtern und Staatsanwälten in der Republika Srpska nicht berücksichtigt.
Dieses Gesetz besagt, dass „Richter und Staatsanwälte in der Republika Srpska bei Renteneintritt Anspruch auf eine Abfindung in Höhe ihrer drei Grundbruttogehälter abzüglich Einkommensteuer und Beiträge haben“.
Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und der Angleichung der Rechte von Richtern und Staatsanwälten am Gericht und der Staatsanwaltschaft von BiH an das Recht ihrer Kollegen in der Föderation BiH auf eine Abfindung in Höhe von fünf Gehältern wird praktisch ein Weg für Richter und Staatsanwälte aus der Republika Srpska geebnet, eine Klage beim Verfassungsgericht von BiH einzureichen und zu verlangen, dass sie anstelle der derzeitigen drei Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von fünf Gehältern haben.
Was die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erforderlichen Mittel betrifft, so beläuft sich die Analyse auf mehr als eineinhalb Millionen KM für das laufende und die beiden nächsten Jahre.
„Für 2025 werden 101.515 KM, für 2026 720.260 KM und für 2027 713.522 KM benötigt, was insgesamt 1.535.297 KM ergibt“, heißt es in den vorgeschlagenen Änderungen.
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