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Dem Amt für Raumordnung und kommunale Angelegenheiten der Gemeinde Centar können bis zum 31. Januar 2016 Anträge auf Legalisierung errichteter Gebäude bzw. auf Erlass einer Entscheidung über die nachträgliche städtebauliche Zustimmung für ohne Genehmigung errichtete Bauwerke und Bauwerke vorübergehenden Charakters eingereicht werden, berichtet die bosnische Nachrichtenagentur Patria.
Gemäß der Entscheidung über Änderungen und Ergänzungen der Entscheidung über die Legalisierung von ohne Baugenehmigung errichteten Bauwerken und Bauwerken vorübergehenden Charakters, die von der Versammlung des Kantons Sarajevo auf ihrer Sitzung am 21. Dezember 2015 verabschiedet wurde, können Eigentümer von bis zum 31. Dezember 2015 errichteten Gebäuden bis zum 31. Januar 2016 einen Antrag auf Erlass einer Entscheidung über die nachträgliche städtebauliche Zustimmung stellen. Durch die genannten Änderungen und Ergänzungen der Entscheidung über die Legalisierung von ohne Baugenehmigung errichteten Bauwerken und Bauwerken vorübergehenden Charakters wird den Eigentümern solcher Gebäude ermöglicht, die Sondergebühr in höchstens 24 gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Den Nachweis über die gezahlten Gebühren muss der Investor spätestens bei Erteilung der Nutzungsgenehmigung für das errichtete Gebäude vorlegen.
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