
(Patria) - Der Verband der Arbeitgeber in der FBiH informiert die Öffentlichkeit und insbesondere alle Rechtspersonen in Bosnien und Herzegowina, dass sie ab dem 1. Januar 2025 Anspruch auf eine MwSt.-Rückerstattung aus der Republik Kroatien für eine breite Palette von Kosten haben, darunter Hotelunterkünfte, Schulungen und Weiterbildungen, Werbe- und Propagandakosten, Mietkosten, Kraftstoffkosten, Mautgebühren und Wartungsarbeiten für Lastwagen sowie viele andere Kategorien.
Diese Änderung im kroatischen MwSt.-Gesetz, die die Abschaffung der Bedingung der Gegenseitigkeit für die MwSt.-Rückerstattung für Rechtspersonen aus Drittländern außerhalb der EU vorsieht, ist das Ergebnis einer langjährigen Initiative und Lobbyarbeit des Verbandes der Arbeitgeber in der FBiH und unseres Mitglieds – der Firma IMO JUNIOR aus Orašje.
Der Verband der Arbeitgeber in der FBiH hat die Initiative zur Abschaffung der Bedingung der Gegenseitigkeit im MwSt.-Gesetz der Republik Kroatien bereits 2017 eingeleitet und diese wurde über Jahre hinweg an die zuständigen Behörden der Republik Kroatien zur Annahme und Anwendung weitergeleitet.
Diese Änderung bringt erhebliche Einsparungen für Unternehmen aus BiH, da die MwSt.-Rückerstattung ihnen eine Kostensenkung von bis zu 25 % ermöglicht, was dem aktuellen MwSt.-Satz in Kroatien entspricht, und eröffnet neue Möglichkeiten zur Verbesserung des Geschäftsbetriebs und zur Senkung der Kosten für Unternehmen aus Bosnien und Herzegowina, die in Kroatien tätig sind.
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