Mehrwertsteuerrückerstattung für die erste gekaufte Immobilie auf Eis: Verwaltungsrat der UIO hat seit neun Monaten keine Verordnung verabschiedet

Patria
AutorPatria
09:36
Podijeli:
Mehrwertsteuerrückerstattung für die erste gekaufte Immobilie auf Eis: Verwaltungsrat der UIO hat seit neun Monaten keine Verordnung verabschiedet

(Patria) – Der Verwaltungsrat der indirekten Steuerverwaltung Bosnien und Herzegowinas (UIO) hat seit neun Monaten keine Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung zur Anwendung des Mehrwertsteuergesetzes in BiH erlassen, nachdem im April 2025 Ergänzungen des Mehrwertsteuergesetzes bezüglich der Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die erste gekaufte Immobilie verabschiedet wurden.

Mit der Verordnung sollten alle Verfahren definiert werden, um jeglichen Missbrauch zu verhindern. Obwohl der Verwaltungsrat der UIO einen Entwurf der Verordnung erstellt hat, wurde dieser noch nicht verabschiedet, sodass die Anwendung des Gesetzes noch nicht begonnen hat. Interessierte Bürger rufen täglich bei der indirekten Steuerverwaltung an, aber alles liegt in den Händen des Verwaltungsrats der UIO. Dem Verwaltungsrat gehören drei Finanzminister (der staatliche und zwei der Entitäten) sowie drei Experten an, die vom Ministerrat von BiH und den Regierungen der Entitäten ernannt werden.

Der Verwaltungsrat der UIO hatte in der vergangenen Zeit mehrmonatige Sitzungspausen; nach der Sitzung am 10. Dezember, auf der keine Einigung über die Eröffnung des neuen Grenzübergangs Gradiška erzielt wurde, fanden keine weiteren Sitzungen mehr statt. Der Verwaltungsrat kann sich auch nicht auf die Koeffizienten für die Verteilung der Mehrwertsteuereinnahmen einigen. Der Experte aus der Föderation BiH, Zijad Krnjić, ist der Ansicht, dass die Föderation BiH benachteiligt werde und dass Geld, das dieser Entität zustehe, in der Kasse der Entität RS lande. Aufgrund der politischen Turbulenzen liegt nun auch die Verordnung über die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die erste gekaufte Immobilie auf Eis. Da die Immobilienpreise in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, sollte die Mehrwertsteuerrückerstattung eine Erleichterung für diejenigen sein, die sich für den Kauf einer neuen Immobilie entscheiden.

Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass der Käufer das Recht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer für 40 Quadratmeter sowie zusätzliche 15 m² pro Haushaltsmitglied geltend machen kann. Die Definition der Haushaltsmitglieder erfolgte mit dem Ziel, genau zu bestimmen, für welche Personen die zusätzlichen 15 Quadratmeter genutzt werden können, und nicht, um dem Käufer das Recht auf Mehrwertsteuerrückerstattung zu verwehren. Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein „Bruder“ als Haushaltsmitglied eine Wohnung (Eigentum) besitzt, während die „Schwester“ die Käuferin einer neuen Wohnung ist (und sie kein Eigentum besitzt oder in den letzten 7 Jahren keines besessen hat), kann sie das Recht auf Mehrwertsteuerrückerstattung geltend machen, jedoch nicht das Recht auf Rückerstattung für die zusätzlichen 15 Quadratmeter für den „Bruder“ als Haushaltsmitglied, da dieser bereits eine Wohnung besitzt.

Gemäß den verabschiedeten Ergänzungen des Mehrwertsteuergesetzes hat eine volljährige natürliche Person, die Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina mit ständigem Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina ist und die erste Wohnimmobilie kauft, Anspruch auf Rückerstattung.

Als Wohnimmobilie gelten ein neu errichtetes Einfamilienhaus und/oder eine wirtschaftlich teilbare Einheit innerhalb eines neu errichteten Mehrfamilienhauses auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina, die zu Wohnzwecken bestimmt ist, wofür besondere Bescheinigungen der zuständigen Behörden erforderlich sind.

Sollte ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes festgestellt werden, wird die UIO die Mehrwertsteuer nachträglich berechnen und einziehen. Es gibt auch Bußgeldbestimmungen: Einer natürlichen Person, von der die Mehrwertsteuer nachträglich eingezogen wird, kann eine Geldstrafe zwischen 5.000 KM und 10.000 KM auferlegt werden."

Da im Gesetz keine Frist für den Erlass untergesetzlicher Rechtsakte festgelegt ist, hat der Verwaltungsrat der UIO BiH seit Monaten die erforderlichen Akte nicht erlassen, weshalb die Anwendung des Gesetzes noch nicht begonnen hat.

Alle Käufer, die eine Wohnung ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes (April 2025) bis heute gekauft haben, haben jedoch unabhängig davon, wann der Verwaltungsrat die Verordnung erlässt und die Anwendung beginnt, Anspruch auf Rückerstattung, sofern sie die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.


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