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Das Gericht von Bosnien und Herzegowina bestätigte am 16. Dezember 2014 die Anklage, die Dragomir Vasić, Danilo Zoljić und Radomir Pantić des Verbrechens des Völkermords gemäß Artikel 171 Buchstabe a) und b) in Verbindung mit Artikel 180 Absatz 1 sowie den Artikeln 29 und 31 des Strafgesetzbuches von BiH beschuldigt, berichtet die Agentur Patria.
In der Anklage heißt es unter anderem, dass die Angeklagten Dragomir Vasić als Kommandeur des Stabes der Polizeikräfte Zvornik und Leiter des Polizeipräsidiums Zvornik, Danilo Zoljić als Kommandeur der Spezialeinheiten der Polizei des Polizeipräsidiums Zvornik und Radomir Pantić als Kommandeur der 1. Kompanie der Spezialeinheiten der Polizei des Polizeipräsidiums Zvornik, individuell und in Absprache mit anderen Teilnehmern eines gemeinsamen kriminellen Unternehmens, im Zeitraum vom 6. Juli bis 1. November 1995 in der UN-Schutzzone Srebrenica die Begehung des Verbrechens durch Zufügung schwerer körperlicher und seelischer Leiden, durch zwangsweise Umsiedlung der Bevölkerung, durch Trennung von Männern und Jungen von ihren Familien, durch Gefangennahme und Hinrichtung von bosniakischen Männern und Jungen im breiteren Gebiet der Gemeinden Bratunac, Srebrenica und Zvornik begünstigten.
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