
(Patria) - Das Gemeindegericht Tuzla hat die Anklage der Staatsanwaltschaft des Kantons Tuzla (TK) gegen sieben Verantwortliche des Braunkohletagebaus (RMU) Banovići bestätigt.
Die Anklage wurde wegen des Vorliegens eines begründeten Verdachts bestätigt, dass sie in ihren Managementfunktionen im Zeitraum von Mai 2020 bis März 2021 als Mittäter eine fortgesetzte Straftat des Machtmissbrauchs und der Überschreitung von Befugnissen begangen haben.
Die Staatsanwaltschaft TK gab bekannt, dass die Anklage gegen Fadil Kudumović (54), Jasmina Husić-Mujić (38), Selmir Bijelić (47), Ibrahim Demirović (50), Damir Mrkonjić (47), Emir Rahmanović (44) und Ekrem Demirović (50) bestätigt wurde.
Es besteht der begründete Verdacht, dass sie im genannten Zeitraum, Fadil Kudumović als amtierender Direktor von RMU Banovići, Husić-Mujić, Bjelić, Demirović und Mrkonjić als Geschäftsführer für verschiedene Sektoren des Bergwerks ihre offiziellen Befugnisse missbrauchten, im Bewusstsein, dass sie die Rechte anderer Arbeitnehmer schwerwiegend verletzen, und Rahmanović und Ekrem Demirović als Leiter von Organisationseinheiten ihre Befugnisse überschritten und als Mittäter gegen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes der FBiH und die Satzung von RMU Banovići verstießen.
So wussten sie, dass sowohl nach dem Gesetz als auch nach der Satzung die Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund der Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in Gewerkschaften und in Bezug auf die Kündigung von Arbeitsverträgen verboten ist und dass ein Arbeitnehmer aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht benachteiligt werden darf. Im Bewusstsein, dass 19 Arbeitnehmer Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Gewerkschaftsorganisation von RMU Banovići waren und keine Mitglieder der Gewerkschaft der Angestellten von RMU Banovići sind, haben sie allein aus diesem Grund Entscheidungen über die Kündigung der Arbeitsverträge für diese 19 Angestellten getroffen und unterzeichnet und ihnen neue Arbeitsverträge angeboten, in denen sie Tätigkeiten mit vorgesehenen niedrigeren Koeffizienten für die Gehaltsabrechnung ausüben würden, was die Geschädigten akzeptieren mussten, da sie sonst ihre Anstellung verloren hätten.
Somit haben sie als Mittäter ihnen Schaden zugefügt und ihre Arbeitsrechte schwerwiegend verletzt.
Fadil Kudumović ist in allen 19 Anklagepunkten betroffen, während die anderen Mittäter in mehreren Punkten betroffen sind.
In diesem Fall wurde in Bezug auf zwei angezeigte Personen die Anordnung zur Nichtdurchführung der Ermittlungen erlassen, da kein Verdacht auf Straftaten besteht, während für zwei angezeigte Personen noch keine staatsanwaltschaftliche Entscheidung getroffen wurde, teilte die Staatsanwaltschaft TK mit.
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