
(Patria) - Das Gemeindegericht in Sarajevo hat die Anklage der Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo gegen einen 35-jährigen Polizeibeamten des Innenministeriums des Kantons Sarajevo wegen des Straftatbestands der unsittlichen Handlung zum Nachteil eines Minderjährigen bestätigt.
Die zuständige Staatsanwältin beantragte nach Bestätigung der Anklage beim Gericht die erneute Anordnung von Untersuchungshaft für den Angeklagten.
Für die Hauptverhandlung wurde die Vernehmung von zehn Zeugen, drei Sachverständigen und die Vorlage von rund 50 Beweismitteln vorgeschlagen.
Da es sich um eine Straftat zum Nachteil eines Minderjährigen handelt und in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Schutz und den Umgang mit Kindern und Minderjährigen im Strafverfahren der Föderation Bosnien und Herzegowina kann die Staatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo keine weiteren Details aus dem Fall mitteilen.
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