
(Patria) - Das Amtsgericht Sarajevo hat die Anklage der Staatsanwaltschaft von Sarajevo gegen Vesna Tataragić wegen der Straftat der Fälschung einer offiziellen Urkunde bestätigt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. März 2022 ein notariell beglaubigtes Protokoll über die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft Bosnalijek bearbeitet und erstellt zu haben, indem sie die darin enthaltenen Daten fälschte. Tatsächlich fand die Hauptversammlung in einem Gastronomiebetrieb statt, d.h. außerhalb des Sitzes der Gesellschaft, ohne dass zuvor eine Entscheidung des Aufsichtsrates über die Abhaltung einer solchen Sitzung getroffen worden war. So fälschte die Angeklagte die Daten, schrieb und beglaubigte ein Protokoll, in dem sie angab, dass die außerordentliche Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der Gesellschaft stattgefunden habe.
Der Angeklagten wurde ein dreijähriges Verbot der Ausübung des Notaramtes ab Rechtskraft des Urteils vorgeschlagen. Der zuständige Staatsanwalt schlug dem Gericht für die Hauptverhandlung die Vernehmung von 19 Zeugen und die Verwertung von etwa 50 materiellen Beweismitteln vor.
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