Anklage gegen den Bürgermeister von Goražde, Ernest Imamović, wegen schwerer Korruption bestätigt

Patria
AutorPatria
21:24
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Anklage gegen den Bürgermeister von Goražde, Ernest Imamović, wegen schwerer Korruption bestätigt

(Patria) - Die Staatsanwaltschaft des Bosnisch-Podrinjischen Kantons (BPK) Goražde hat heute mitgeteilt, dass die Anklage im Fall schwerer Korruption gegen den Bürgermeister von Goražde, Ernest Imamović, wegen der Straftat "Missbrauch der Amtsstellung oder Befugnisse" gemäß Artikel 383 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Föderation Bosnien und Herzegowina bestätigt wurde.

Die Kantonsstaatsanwaltschaft erhob die Anklage aufgrund des Verdachts, dass Ernest Imamović im Juni 2023 in Goražde, in Ausübung seiner Funktion als Bürgermeister, durch Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung und Umgehung des Wettbewerbsprinzips im öffentlichen Vergabeverfahren gegen die Interessen des Dienstes gehandelt habe.

Laut Anklage war sein Ziel, einem anderen einen Vorteil in Form der Auftragserteilung zu verschaffen, was er auch beabsichtigte, und er nutzte seine dienstliche Stellung aus, indem er Artikel 6 des Gesetzes über öffentliche Aufträge ("Amtsblatt von BiH", Nr. 39/14 und 50/22) nicht anwendete.

In diesem Artikel ist vorgeschrieben, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, den Auftrag über die öffentliche Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen unter Anwendung der im Gesetz über öffentliche Aufträge und den dazugehörigen Verordnungen festgelegten Verfahren zu vergeben.

Imamović habe, so heißt es weiter in der Anklage, am 28.06.2023 in Goražde, obwohl ihm bewusst war, dass er kein öffentliches Vergabeverfahren für die Durchführung von Bauarbeiten zur Sanierung/Rekonstruktion des Plateaus der Stadthalle "Mirsad Hurić" durchführte, wie es in den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Aufträge vorgesehen ist, eine Entscheidung über die Auswahl des günstigsten Bieters getroffen.

Mit dieser Entscheidung akzeptierte er das endgültige Angebot eines Bieters, einer Firma aus Goražde, das im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eingegangen war.

Anschließend, so wird in der Anklage weiter ausgeführt, schloss er auf der Grundlage dieser Entscheidung am 30.06.2023 mit dem Bieter, einer Firma aus Goražde, einen Vertrag über die Übertragung von Arbeiten zur Sanierung/Rekonstruktion des Plateaus der Stadthalle "Mirsad Hurić" im Wert von 210.600,57 KM ab.

Dabei sei ihm, so betont die Staatsanwaltschaft des BPK, bewusst gewesen, dass dies gegen die Artikel 21 und 24 des Gesetzes über öffentliche Aufträge von Bosnien und Herzegowina verstößt, und auf diese Weise verschaffte er einer juristischen Person einen Vorteil in Form der Auftragserteilung – der Beauftragung mit der Durchführung von Bauarbeiten.

Die besagte Anklage wurde in vollem Umfang vom Gemeindegericht in Goražde bestätigt.

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