Anklage gegen Direktor des Arbeitsamtes USK wegen Amtsmissbrauchs bestätigt

Patria
AutorPatria
16:40
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Anklage gegen Direktor des Arbeitsamtes USK wegen Amtsmissbrauchs bestätigt

(Patria) - Das Gemeindegericht in Bihać hat die Anklage der Staatsanwaltschaft des Una-Sana-Kantons (USK) gegen Nedžad Zukanović aus Ključ, Direktor der öffentlichen Einrichtung Arbeitsamt USK Bihać, wegen Amtsmissbrauchs bestätigt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Amtsperson – Direktor der öffentlichen Einrichtung Arbeitsamt USK – gegen die Interessen des Dienstes und der von ihm geleiteten Einrichtung gehandelt zu haben, und zwar im Rahmen des Verfahrens zur Besetzung der Stelle eines Fachberaters für Arbeitsvermittlung, aktive Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktuntersuchung.

Konkret schloss der Angeklagte nach einem durchgeführten öffentlichen Wettbewerb für die genannte Stelle einen Arbeitsvertrag mit dem früheren Mitarbeiter der Einrichtung A.V. ab, wobei er den Beginn seiner Arbeit auf unbestimmte Zeit verschob, da ihm bewusst war, dass dieser aufgrund eines anderen Arbeitsverhältnisses, d.h. einer politischen Funktion, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist die Arbeit antreten konnte.

Durch dieses bewusste Handeln verschaffte Zukanović der Person A.V. einen Vorteil in Form des Erwerbs des Rechts auf tatsächlichen Arbeitsbeginn nach Beendigung des politischen Engagements, vernachlässigte jedoch die tatsächlichen Bedürfnisse der Einrichtung zur Besetzung der genannten Stelle und verhinderte die Einstellung verfügbarer Kandidaten von der Rangliste des betreffenden Wettbewerbs.

Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft USK mit derselben Anklage, gegen Nedžad Zukanović ein Verbot der Ausübung der Funktion des Direktors öffentlicher Einrichtungen in der Föderation Bosnien und Herzegowina für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung zu verhängen.

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