
(Patria) - Die Kantonalstaatsanwaltschaft HNK, die Bezirksstaatsanwaltschaft Konjic, hat nach durchgeführter und abgeschlossener Ermittlung Anklage gegen Amir Džafić (1979) aus Jablanica erhoben, wegen begründeten Verdachts, dass er die Straftat der schweren Körperverletzung gemäß Artikel 172 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der FBiH zum Nachteil von E. K. aus Jablanica begangen hat. Das Amtsgericht in Konjic hat die Anklage am 02.10.2023 vollständig bestätigt.
Tatsächlich wird Amir Džafić in der Anklage beschuldigt, am 01.08.2023 gegen 21:30 Uhr in der Lobby des Hotels „Jablanica“ in Jablanica, wo sich die Rezeption befindet und wo die Geschädigte E. K. als Rezeptionistin arbeitete, nach einem kurzen verbalen Streit der Geschädigten mit der Hoteldirektorin I. Dž., der Ehefrau des Angeklagten, wegen Gehaltszahlungen, Kündigungen und anderer Probleme am Arbeitsplatz, auf Einladung von I. Dž. zur Rezeption gekommen zu sein. Der Angeklagte Amir Džafić ging sofort auf die Geschädigte zu und drängte sie aus dem Gebäude. Er packte sie mit den Händen am T-Shirt im Brustbereich, schob sie in Richtung des Raumes mit dem Schwimmbad und schlug die Geschädigte mit der Faust ins Gesicht, ins Gesicht und ins Auge. Die Hotelangestellte S. N. versuchte, ihn aufzuhalten, konnte aber nicht, da der Angeklagte auch sie wegschob und die Geschädigte weiter mit körperlicher Gewalt schlug und in Richtung des Flurs zum Schwimmbad schob, die Tür zum Flur schloss und sie weiter schlug, sie anschrie, sie beschimpfte und ihr sagte, dass er sie nicht bezahlen würde. Danach setzte sich die Geschädigte auf die Treppe und verließ dann die Hotelräume. Sie begab sich zum Gesundheitszentrum „Jablanica“ und dann zum SKB Mostar, wo sie stationär behandelt wurde und schwere Körperverletzungen diagnostiziert wurden, darunter Schwellungen und Blutergüsse am oberen und unteren Augenlid beider Augen, eine Blutung unter der Bindehaut des linken Auges und ein Bruch der linken Augenhöhle ohne Verschiebung.
Das Amtsgericht in Konjic hat für den 27.10.2023 eine Anhörung zur Schulderklärung des Angeklagten Amir Džafić angesetzt.
Auf Beschluss des Oberstaatsanwalts hatte dieser Fall Priorität in der Arbeit der Staatsanwaltschaft, und die Staatsanwaltschaft hat in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Konjic unverzüglich alle geplanten Ermittlungsmaßnahmen und -handlungen durchgeführt, um die Fakten in dem genannten Fall festzustellen und zu beweisen. So wurden Zeugen vernommen, der Verdächtige befragt, medizinische und andere Dokumente gesammelt, ein medizinisches Gutachten sowie ein Gutachten von DVD-Videoaufnahmen vom Tatort bei der Agentur für forensische Untersuchungen und Gutachten in Ost-Sarajevo durchgeführt.
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