POSKOK übernimmt doch den Fall der Tragödie in Donja Jablanica

Patria
AutorPatria
14:24
Podijeli:
POSKOK übernimmt doch den Fall der Tragödie in Donja Jablanica

(Patrai) - Die Sonderabteilung der Bundesstaatsanwaltschaft von FBiH (POSKOK) hat den Fall Donja Jablanica übernommen, wie diese Justizbehörde bestätigte.

- Der Fall wird für diese Abteilung absolute Priorität haben. Der zuständige Bundesstaatsanwalt hat den Fall übernommen und macht sich damit vertraut - teilte POSKOK mit.

Zur Erinnerung: POSKOK gab den Fall, der sich auf den tragischen Unfall von 2024 in Donja Jablanica bezieht, vor etwas mehr als einem Monat an die Kantonsstaatsanwaltschaft des Kantons Herzegowina-Neretva - die Gebietsstaatsanwaltschaft Konjic - zurück.
Wie damals mitgeteilt wurde, wurde der Fall aus technischen Gründen zurückgegeben.

- Die Rückgabe des Falls erfolgte, da bei der Abgleichung der Dokumentation von Mitarbeitern der Sonderabteilung bestimmte technische Mängel in der Akte festgestellt wurden, die behoben werden müssen, und eine neue, korrigierte Aktenübersicht erstellt, diese sortiert und die vollständige Akte zur erneuten Entscheidung an die Sonderabteilung weitergeleitet werden muss - teilte POSKOK damals mit.

Bei den tragischen Überschwemmungen im Oktober 2024 starben in Jablanica 19 und in Konjic vier Menschen.

Die Staatsanwaltschaft HNK teilte Ende September letzten Jahres mit, dass die Ermittlungen in diesem Fall in der Endphase seien, nachdem zahlreiche Gutachten von Sachverständigen aus den Bereichen Bergbau, Geodäsie, Geologie und Finanzen durchgeführt, Daten vom Bundesamt für Hydrometeorologie sowie von anderen benötigten Institutionen und Diensten gesammelt und eine Reihe von Personen als Zeugen vernommen wurden.

Sie teilten damals mit, dass die Ermittlungen eine juristische Person – ein Wirtschaftsunternehmen – und vier natürliche Personen umfassen, und zwar wegen des Verdachts auf die Begehung der Straftaten Amtsmissbrauch in Verbindung mit der Straftat schwerwiegender Fälle der Herbeiführung einer allgemeinen Gefahr, der Straftat der Umweltverschmutzung und der Straftat der pflichtwidrigen Dienstausübung gemäß KZFBiH.

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