
(Patria) - Inspektoren der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina führten am 05.03.2024. in der gesamten Föderation Bosnien und Herzegowina 248 Inspektionen durch, sogenannte Aktionen, die Steuerzahler umfassten, die in den Bereichen Gastronomie, Handel, Herstellung und Verkauf von Backwaren, Glücksspiel und anderen Dienstleistungen tätig sind.
Bei den durchgeführten Kontrollen wurden 42 nicht angemeldete Arbeitnehmer, 59 Steuerzahler, die keinen Umsatz über ein Kassengerät erfasst hatten, fünf Steuerzahler, die kein Kassengerät installiert hatten, und drei Betriebe, die ohne die erforderliche Betriebserlaubnis tätig waren, aufgedeckt.
Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten: Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitnehmer, Nicht-Erfassung von Umsätzen über ein Kassengerät, Fehlen eines Kassengeräts und Tätigkeit ohne Genehmigung wurden 22 Betriebe versiegelt und bei 99 Inspektionen Ordnungswidrigkeitsanzeigen mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 337.400 KM ausgestellt.
Die Steuerverwaltung fordert die Gerichte auf, rechtzeitig und in gesetzlich vorgeschriebener Höhe Sanktionen zu verhängen, damit diese eine schnellere und größere präventive Wirkung erzielen. Eine schnell verhängte Sanktion, auch wenn sie geringer ist, hat eine größere Wirkung als eine höhere Sanktion, die nach langer Zeit verhängt wird. Die Verhängung von Sanktionen nach mehreren Jahren und noch dazu in einer Höhe unterhalb des gesetzlichen Minimums hat eine geringe erzieherische Wirkung auf die Steuerzahler und die Einhaltung der Gesetze.
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