Steuerverwaltung von FBiH zur Besteuerung von Freiberuflern

Patria
AutorPatria
11:31
Podijeli:
Steuerverwaltung von FBiH zur Besteuerung von Freiberuflern

(Patria) - Die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina gab am Mittwoch eine Erklärung ab, anlässlich von Berichten in den Medien nach der Veröffentlichung einer öffentlichen Aufforderung an Steuerzahler, die Einkünfte aus dem Ausland erzielen.

Die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina gibt an, dass sie in letzter Zeit Datenverarbeitungsaktivitäten und die Feststellung von Steuerschulden für 843 natürliche Personen mit Wohnsitz in der Föderation Bosnien und Herzegowina durchführt, die über PayPal, MoneyGram und andere Online-Zahlungsdienste Einkünfte aus dem Ausland in Höhe von 10.000,00 KM und mehr im Laufe eines Jahres im Zeitraum von 2015-2017 erzielt haben und somit Einkünfte in einer Gesamthöhe von über 37 Millionen KM erzielten.

Die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat die öffentliche Aufforderung in erster Linie mit dem Ziel der Anwendung der Bestimmungen von Artikel 80 des Gesetzes über die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina herausgegeben, der unter anderem vorsieht, dass die Steuerverwaltung eine Person von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren befreien kann, wenn diese den Verstoß freiwillig und korrekt dem Steuerorgan meldet, bevor sie über die Absicht einer Steuerprüfung informiert wird, bzw. bevor der Verstoß von einem Beamten oder einer Behörde der Föderation entdeckt wurde, und wenn sie bei der Feststellung der entsprechenden Steuerschuld vollständig kooperiert.

„Die öffentliche Aufforderung an Steuerzahler, die Einkünfte aus dem Ausland erzielen, wurde von der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina am 12.07.2018 auf der Website und am 13.07.2018 in den Massenmedien veröffentlicht. Die öffentliche Aufforderung hatte zum Ziel, die Steuerzahler, natürliche Personen mit Wohnsitz in der Föderation Bosnien und Herzegowina, die Einkünfte aus dem Ausland über PayPal, MoneyGram oder einen anderen Online-Zahlungsdienst erzielen, daran zu erinnern, dass sie, falls sie dies noch nicht gemäß den geltenden Gesetzen getan haben, eine Steuererklärung einreichen und die Einkommensteuer zahlen und somit Sanktionen für die verspätete Einreichung der Steuererklärung und die Zahlung der Steuer vermeiden sollen“, heißt es in der Mitteilung der Steuerverwaltung der FBiH. 

Diese Verwaltung hat zu Beginn jedes Jahres eine öffentliche Aufforderung an Steuerzahler herausgegeben, die jährliche Einkommensteuererklärung für alle Arten von steuerpflichtigem Einkommen einzureichen, das Bürger für den Steuerzeitraum, d.h. das Kalenderjahr, erzielen. Die Aufforderungen zur Einreichung jährlicher Steuererklärungen bezogen sich auch auf die Meldung von steuerpflichtigen Einkünften aus dem Ausland.

Die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat für das Jahr 2017 1.144.970 Erklärungen zur Einkommensteuer bearbeitet, davon 102.698 Erklärungen für Vorauszahlungen von Quellensteuern für gelegentliche selbstständige Tätigkeiten (Formular AUG-1031) und 91.535 für jährliche Einkommensteuererklärungen (Formular GPD-1051). In dieser Anzahl von Erklärungen sind auch die Erklärungen von Steuerzahlern enthalten, die rechtzeitig: ihre Einkünfte aus dem Ausland aus gelegentlicher selbstständiger Tätigkeit gemeldet und das Recht auf Ausgaben in Höhe von 20 % des erzielten Einkommens gemäß Artikel 15 Punkt (7) des Einkommensteuergesetzes genutzt haben, sowie Steuererklärungen von Personen, die als Wissenschaftler, Künstler, Experten, Journalisten und andere Personen Honorare erhalten und das Recht auf Ausgaben in Höhe von 30 Prozent des erzielten Einkommens oder in tatsächlicher Höhe gemäß Artikel 15 Punkt (8) des Gesetzes hatten.

Nach Ansicht der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina haben Steuerzahler das Recht, die genannten Ausgaben auch jetzt noch geltend zu machen.

„Die Dilemma bzw. das Problem bei der Anerkennung von Ausgaben entstand durch die Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes, veröffentlicht im „Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 30/18 vom 20.04.2018, durch die Hinzufügung von Artikel 70b, in dem fälschlicherweise angegeben ist, dass „Steuerzahler, die eine selbstständige Tätigkeit gemäß Artikel 12 Absatz (4) Punkt 3) des Gesetzes ausüben und Einkünfte direkt aus dem Ausland erzielen, verpflichtet sind, auf diese Einkünfte selbst eine Vorauszahlung der Steuer aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 10 Prozent ohne Recht auf Anerkennung des persönlichen Freibetrags gemäß Artikel 24 dieses Gesetzes zu berechnen und diese spätestens am Tag nach Erhalt des Einkommens zu zahlen“, heißt es in der Mitteilung. 

Über dieses Problem hat die Steuerverwaltung das Finanzministerium informiert und erwartet, dass diese Dilemma gelöst wird und diese Steuerzahler das Recht auf Anerkennung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben erhalten.

Die Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung von Beiträgen für die Krankenversicherung für Einkünfte aus anderen selbstständigen Tätigkeiten zu einem Satz von 4 Prozent ist in Artikel 10a des Beitragsgesetzes festgelegt. Artikel 5 Absatz 6 sieht vor, dass: „Beitragspflichtiger ist eine natürliche Person – Einwohner der Föderation, die Einkünfte aus anderen Arten von selbstständigen Tätigkeiten und gelegentlicher nichtselbstständiger Arbeit gemäß den Vorschriften über die Einkommensteuer erzielt“. Auf dieser Grundlage enthält das Formular AMS-1035 (Vorauszahlung der Quellensteuer auf andere selbstständige Tätigkeiten aus dem Ausland) die Verpflichtung von 4 Prozent Beiträgen zur Krankenversicherung. Wir betonen, dass Einwohner, die gelegentliche Arbeiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina ausüben, neben den Beiträgen zur Krankenversicherung zu einem Satz von 4 Prozent auf das erzielte Einkommen auch 6 Prozent Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung auf Kosten des Arbeitgebers zahlen. 

Es ist hervorzuheben, dass für einen Steuerzahler mit Wohnsitz, der Einkünfte im Ausland oder auf einem anderen Territorium von Bosnien und Herzegowina erzielt, die Einkommensteuer gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes unter Anerkennung der im Ausland oder auf einem anderen Territorium von Bosnien und Herzegowina gezahlten Quellensteuer und Vorauszahlungen der Einkommensteuer festgesetzt wird – so die Steuerverwaltung der FBiH. 

Daher hat eine Person, die Einkünfte aus dem Ausland erhalten hat, auf die im Ausland keine Steuer gezahlt wurde, und die beispielsweise 1.000,00 KM beträgt, Anspruch auf eine prozentuale Anerkennung der Kosten von 20 Prozent (aus gelegentlicher selbstständiger Tätigkeit: Wissenschaftler, Künstler, Experten, Journalisten, Gerichtsachverständige, Handelsvertreter, Akquisiteure, Sportrichter und -delegierte und andere Tätigkeiten, die neben einer Haupttätigkeit, selbstständig oder nichtselbstständig, ausgeübt werden oder in Höhe von 30 Prozent des erzielten Einkommens oder in tatsächlicher Höhe bei Urheberrechtsvergütungen). Auf die Bemessungsgrundlage, die sich nach Abzug der Kosten vom vereinnahmten Betrag aus dem Ausland ergibt, wird ein Beitrag zur Krankenversicherung von 4 Prozent berechnet, so dass dieser bei Anerkennung von Kosten von 20 Prozent 32,00 KM beträgt ((1.000,00-20 Prozent) x4 Prozent). Der Betrag für die Krankenversicherung von 32,00 KM wird von 800,00 KM abgezogen und ergibt eine Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuerberechnung von 768,00 KM, auf die eine Steuer von 10 Prozent berechnet wird, so dass diese 76,80 KM beträgt ((800-32)x10 Prozent).

Eine Person, die Einkünfte aus dem Ausland erzielt hat, auf die im Ausland eine Steuer von 10 Prozent oder mehr gezahlt wurde, unterliegt keiner Steuerzahlung, ist aber verpflichtet, eine Erklärung mit Nachweisen über die im Ausland gezahlte Steuer einzureichen. Und wenn die Person im Ausland eine Steuer zu einem Satz von weniger als 10 Prozent gezahlt hat, ist sie verpflichtet, die Steuer zu einem Satz zu berechnen und zu zahlen, der die Differenz zwischen dem Satz von 10 Prozent und dem ausländischen Satz ausmacht.

Die öffentliche Aufforderung gilt nicht für Personen, die Einkünfte aus dem Verkauf von Vermögenswerten erzielen, die für persönliche Zwecke genutzt wurden. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 Punkt 7 des Einkommensteuergesetzes gelten Einkünfte aus dem Verkauf von Vermögenswerten, die für persönliche Zwecke genutzt wurden, nicht als Einkommen und unterliegen nicht der Einkommensteuer.

„In Bezug auf die Einwände gegen eine rückwirkende Besteuerung weisen wir darauf hin, dass es sich nicht um eine rückwirkende Besteuerung handelt, da das Gesetz seit dem 01.01.2009 gilt, nach dem Steuerzahler verpflichtet waren, die Steuern auf die erzielten Einkünfte selbst zu berechnen und zu zahlen, und zwar am Tag nach Erhalt des Geldes, und innerhalb von 5 Tagen der Steuerverwaltung eine Erklärung, d.h. das Formular AUG – 1031, und ab April 2018 das Formular AMS – 1035 einzureichen. Der Grund, warum im Aufruf der Zeitraum von 2015 bis 2017 angegeben ist, ist die Tatsache, dass die Verwaltung über Daten über die getätigten Zahlungen für diesen Zeitraum verfügt. Wir betonen, dass gemäß Artikel 73 des Gesetzes über die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina die Festsetzung der Steuerschuld innerhalb von fünf Jahren erfolgen kann, nachdem die Steuererklärung für diese Steuer eingereicht wurde oder nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Einreichung der Steuererklärung, gerechnet ab dem späteren Datum. Die Steuerfestsetzung kann jedoch jederzeit erfolgen, wenn die Steuererklärung für diese Steuer falsch ist oder wenn die Steuererklärung für diese Steuer nicht eingereicht wurde“, heißt es in der Mitteilung der Steuerverwaltung der FBiH. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundlage für die Einreichung von Steuererklärungen für die Schenkungssteuer in mehreren geltenden Gesetzen auf Ebene der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Kantone enthalten ist.

Die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina wird, wie in der Mitteilung betont wird, gemäß den geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen handeln und hat alle aufgerufen, die Einwände gegen die gesetzliche Regelung haben, ihre: Einwände, Vorschläge und Initiativen an die Urheber der gesetzlichen Lösungen, d.h. das Föderale Finanzministerium und die kantonalen Finanzministerien, weiterzuleiten.

„Die Steuerverwaltung steht zur Verfügung, da die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina ein Partner der Steuerzahler sein und transparente Beziehungen auf der Grundlage der geltenden Gesetze aufbauen möchte“, so die Mitteilung der Behörde.

 

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