
(Patria) - Wie angekündigt, führten die Inspektoren der Steuerbehörde der FBiH heute 234 Inspektionen im Gebiet der FBiH durch, die Steuerpflichtige umfassten, die Tätigkeiten im Verkauf von Fleisch und Fleischprodukten, im Handel, in der Gastronomie und anderen Dienstleistungen ausüben.
Gegenstand der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die Steuerbehörde der Föderation Bosnien und Herzegowina, des Gesetzes über die Steuersysteme in der Föderation Bosnien und Herzegowina, des Gesetzes über das einheitliche System der Registrierung, Kontrolle und Einziehung von Beiträgen, des Gesetzes über Beiträge und anderer Steuergesetze.
Bei den Inspektionen wurden 468 angemeldete Arbeitnehmer und 16 nicht angemeldete Arbeitnehmer (6,8 %) vorgefunden. Es wurden fünf Objekte (2,1 %) entdeckt, die ohne Genehmigung der zuständigen Behörde tätig waren, drei Steuerpflichtige (1,2 %), die kein Kassensystem installiert hatten, und 85 Steuerpflichtige (36,3 %), die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten.
Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten – Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitnehmer, Tätigkeit ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, Nichterfassung des Umsatzes über das Kassensystem und Fehlen eines installierten Kassensystems – wurden 10 Objekte (4,27 %) versiegelt und bei 100 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 275.650,00 KM erlassen.
Die Ergebnisse der durchgeführten Inspektionen bei einer Stichprobe von insgesamt 234 kontrollierten Steuerpflichtigen zeigten, dass 42,7 % der Steuerpflichtigen ihre Geschäftstätigkeit nicht an die geltenden Gesetze in der Föderation BiH angepasst haben.
Übersicht über die durchgeführten Kontrollen und festgestellten Unregelmäßigkeiten nach Kantonen
Im Gebiet des Kantons Sarajevo wurden 53 Kontrollen durchgeführt, bei denen 140 angemeldete Arbeitnehmer, drei nicht angemeldete Arbeitnehmer und 12 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden zwei Objekte versiegelt und bei 15 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 51.500,00 KM erlassen.
Im Tuzla-Kanton wurden 44 Kontrollen durchgeführt, bei denen 95 angemeldete Arbeitnehmer, zwei nicht angemeldete Arbeitnehmer und 17 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden zwei Objekte versiegelt und bei 19 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 53.750,00 KM erlassen.
Im Gebiet des Mittelbosnischen Kantons wurden 20 Kontrollen durchgeführt, bei denen 25 angemeldete Arbeitnehmer, fünf nicht angemeldete Arbeitnehmer, zwei Steuerpflichtige ohne Genehmigung der zuständigen Behörde und 11 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden zwei Objekte versiegelt und bei 15 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 43.450,00 KM erlassen.
Im Zenica-Doboj-Kanton wurden 41 Kontrollen durchgeführt, bei denen 60 angemeldete Arbeitnehmer, fünf nicht angemeldete Arbeitnehmer, zwei Steuerpflichtige ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, zwei Steuerpflichtige ohne installiertes Kassensystem und 22 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde ein Objekt versiegelt und bei 22 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 46.800,00 KM erlassen.
Im Gebiet des Herzegowina-Neretva-Kantons wurden 32 Kontrollen durchgeführt, bei denen 68 angemeldete Arbeitnehmer und 12 Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde ein Objekt versiegelt und bei 15 Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 42.900,00 KM erlassen.
Im Westherzegowina-Kanton wurden 12 Kontrollen durchgeführt, bei denen 23 angemeldete Arbeitnehmer und drei Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden bei drei Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 10.000,00 KM erlassen.
Im Una-Sana-Kanton wurden 10 Kontrollen durchgeführt, bei denen 22 angemeldete Arbeitnehmer, ein nicht angemeldeter Arbeitnehmer, ein Steuerpflichtiger ohne Genehmigung der zuständigen Behörde, ein Steuerpflichtiger ohne installiertes Kassensystem und drei Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden zwei Objekte versiegelt und bei sechs Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 10.650,00 KM erlassen.
Im Gebiet des Kantons 10 wurden 12 Kontrollen durchgeführt, bei denen 14 angemeldete Arbeitnehmer und zwei Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden bei zwei Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 6.600,00 KM erlassen.
Im Bosnisch-Podrinje-Kanton wurden vier Kontrollen durchgeführt, bei denen neun angemeldete Arbeitnehmer und ein Steuerpflichtiger, der den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatte, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden bei zwei Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 4.000,00 KM erlassen.
Im Gebiet des Posavina-Kantons wurden sechs Kontrollen durchgeführt, bei denen 13 angemeldete Arbeitnehmer und zwei Steuerpflichtige, die den Umsatz nicht über das Kassensystem erfasst hatten, vorgefunden wurden. Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden bei zwei Kontrollen Strafbefehle mit insgesamt verhängten Geldstrafen in Höhe von 6.500,00 KM erlassen.
Die Inspektionen werden auch in der kommenden Zeit im Gebiet der Föderation BiH fortgesetzt.
Die Steuerbehörde der Föderation Bosnien und Herzegowina dankt allen Steuerpflichtigen, die die Gesetze einhalten und ordnungsgemäß wirtschaften, und fordert die Steuerpflichtigen, bei denen während der Inspektionen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, auf, ihre Geschäftstätigkeit anzupassen, um sich nicht Sanktionen und der Zahlung hoher Geldstrafen auszusetzen.
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