
Von: Amra Vrabac
Nach der Befragung von zwei Studenten im Dezember 2024 bezüglich der Wahl des Rektors der Universität Sarajevo in einer Senatssitzung der UNSA haben zwei weitere Studenten eine Vorladung erhalten, sich am 16. Januar in den Räumlichkeiten des MUP KS zu melden, wo sie als Zeugen vernommen werden.
Diese Maßnahmen wurden von der Staatsanwaltschaft KS angeordnet, die aufgrund einer anonymen Anzeige ein Verfahren eingeleitet hat.
Wie der Patria zuvor von der Staatsanwaltschaft KS mitgeteilt wurde, befindet sich das Verfahren in der Prüfungsphase.
„Die Staatsanwaltschaft KS kann derzeit keine einzelnen Maßnahmen bekannt geben, um das Strafverfahren zu schützen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft KS, Azra Bavčić, gegenüber Patria.
Wie in der Vorladung des MUP KS angegeben, sind die geladenen Personen verpflichtet, die Satzung des Vereins oder eine andere Satzung, die die Mitgliedschaft im Verein regelt (in beglaubigter Kopie) – Studentenparlament der Universität Sarajevo und die Art der Vertretung der Mitgliedschaft im Senat der UNSA – vorzulegen. Einer der geladenen Studenten ist ein aktuelles Mitglied des Senats der UNSA.
„Die Genannten werden als Zeugen über die Art und Weise der Wahl der Senatsmitglieder durch die Studentenvertretungen sowie über die Teilnahme an der 4. Wahlsitzung des Senats der UNSA am 3. Juli 2024 und andere relevante Umstände vernommen“, heißt es in der Vorladung des Sektors für Kriminalpolizei.
Im Dezember wurden Studenten vernommen, die an der Wahlsitzung des Senats der UNSA am 3. Juli teilgenommen hatten, als Prof. Dr. Tarik Zaimović im zweiten Wahlgang mit Mehrheit der Stimmen zum Rektor der UNSA gewählt wurde.
Vor der Amtsübernahme des Rektors wurde die kantonale Aufsichtsbehörde aufgrund anonymer Anzeigen tätig und ordnete die Annullierung des Auswahlverfahrens für den Rektor sowie die Wahl selbst an. Eine solche Entscheidung der Aufsichtsbehörde, die die Beschwerde der Universität Sarajevo abwies, wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Hochschulbildung und Jugend, d.h. von Ministerin Adna Mesihović, bestätigt.
Die UNSA leitete ein Verwaltungsverfahren vor dem zuständigen Gericht ein und beantragte eine einstweilige Verfügung. Das Kantonsgericht ordnete eine einstweilige Verfügung an, so dass Rektor Zaimović bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens arbeiten und die UNSA vertreten darf.
Das Amtsgericht Sarajevo erließ ebenfalls nach der Ablehnung der Eintragung in das Handelsregister und der Entscheidung des Kantonsgerichts Sarajevo eine neue Entscheidung und trug am 13. Januar Rektor Zaimović als vertretungsberechtigte Person ein.
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