
(Patria) - Das Amtsgericht Sarajevo hat eine Entscheidung getroffen, mit der der Berufung des Verdächtigen, des Polizeibeamten A.T., Rechtsanwalt Dino Hodžić, gegen die Entscheidung über die Festnahme des Verdächtigen Nr. 65 0 K 1194072 25 Kpp 2 vom 04.11.2025 teilweise stattgegeben wird, so dass die genannte Entscheidung dahingehend geändert wird, dass die Haftmaßnahme gegen den Verdächtigen A.T. aufgehoben wird und dieser SOFORT freigelassen wird.
"Gleichzeitig werden anstelle der Haftmaßnahme gegen den Verdächtigen Aufenthaltsverbote – Verbot des Verlassens des Wohnsitzes – sowie ein Verbot der Kontaktaufnahme mit bestimmten Personen verhängt, so dass dem Verdächtigen die Kontaktaufnahme und Annäherung unter einem Abstand von 500 Metern, telefonischer Kontakt oder jegliche andere indirekte oder direkte Kontaktaufnahme mit dem geschädigten Minderjährigen XY untersagt wird, welche Maßnahme vom Innenministerium des Kantons Sarajevo bzw. der zuständigen Polizeidienststelle kontrolliert wird", heißt es in der Entscheidung des Amtsgerichts Sarajevo.
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