
(Patria) - Die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina erinnert die Bürger daran, dass Banknoten der Konvertiblen Mark im Wert von 10 KM, 20 KM, 50 KM und 100 KM, die zwischen 1998 und 2009 in Umlauf gebracht wurden, aus dem Verkehr gezogen werden.
Gemäß dem Beschluss über den Rückzug von Banknoten im Wert von 10, 20, 50 und 100 Konvertiblen Mark, die zwischen 1998 und 2009 in Umlauf gebracht wurden, können diese Banknoten bis zum 31. Dezember 2024 uneingeschränkt für Zahlungen im Umlauf verwendet werden. Nach diesem Datum können sie im Umlauf nicht mehr zur Begleichung von Verpflichtungen angenommen werden und unterliegen ausschließlich dem Umtauschverfahren als aus dem Verkehr gezogene Banknoten.
Der Umtausch der Banknoten, nachdem sie als gesetzliches Zahlungsmittel für den Bargeldverkehr ausgedient haben, wird im Jahr 2025 von den Geschäftsbanken in Bosnien und Herzegowina durchgeführt. Die Zentralbank wird diese Banknoten im Rahmen des regulären Verfahrens der Ein- und Auszahlung von Bargeld bei den Tresoren der Zentralbank kontinuierlich und ohne Gebühr im vollen Wert umtauschen. Nach Ablauf der Umtauschfrist bei den Geschäftsbanken wird der Umtausch durch die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina innerhalb einer Frist von 10 Jahren erfolgen, beginnend am 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2035.
Zur Erinnerung: Die aus dem Verkehr gezogenen Banknoten beziehen sich auf folgende Ausgaben nach Stückelungen:
- Stückelungen 10 KM, 20 KM, 50 KM und 100 KM mit dem Ausgabejahr 1998;
- Stückelungen 50 KM und 100 KM mit dem Ausgabejahr 2002;
- Stückelungen 50 KM und 100 KM mit dem Ausgabejahr 2007;
- Stückelungen 10 KM, 20 KM, 50 KM und 100 KM mit dem Ausgabejahr 2008;
- Stückelung 50 KM mit dem Ausgabejahr 2009.
Die aus dem Verkehr gezogenen Banknoten können unter dem Link eingesehen werden: KM-Banknoten, die aus dem Verkehr gezogen werden und ab dem 1. Januar 2025 kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr sind.
Banknoten der Stückelungen 10 KM, 20 KM, 50 KM und 100 KM der Ausgaben 2012, 2017, 2019 und 2024 sowie beide Ausgaben der Banknoten im Wert von 200 KM bleiben im Umlauf und sind von diesem Rückzugsprozess nicht betroffen.
Banknoten der Stückelungen 10 KM, 20 KM, 50 KM und 100 KM, die im Umlauf bleiben, verfügen über einen vertikalen mikrooptischen Sicherheitsfaden „Motion™“, dessen Darstellung hier eingesehen werden kann. Banknoten der Ausgaben, die nach dem 31.12.2024 im Umlauf bleiben, können unter dem Link KM-Banknoten, die im Umlauf bleiben, eingesehen werden.
Die aus dem Verkehr gezogenen Banknoten verfügen nicht über dieses Sicherheitsmerkmal, und anhand dieses leicht erkennbaren visuellen Unterschieds kann leicht festgestellt werden, ob es sich um eine Ausgabe handelt, die im Umlauf bleibt, oder um eine Ausgabe, die ab dem 01.01.2025 als gesetzliches Zahlungsmittel ausgedient hat.
Für weitere Informationen zur Erkennung der aus dem Verkehr gezogenen Banknoten können Anfragen per E-Mail an: [email protected] oder unter den Telefonnummern: +387 33 278 335 und +387 33 278 212 gesendet werden.
Der Rückzug von Banknoten der Stückelungen 10 KM, 20 KM, 50 KM und 100 KM, die zwischen 1998 und 2009 in Umlauf gebracht wurden, wird Folgendes gewährleisten:
- Das Qualitätsniveau der im Umlauf befindlichen Banknoten wird erhöht, da die aus dem Verkehr gezogenen Banknoten durch neue, hochwertige Banknoten ersetzt werden.
- Nur Banknoten, die über einen identischen und verbesserten Fälschungsschutz verfügen, verbleiben im Umlauf, was die Echtheitsprüfung für die Öffentlichkeit, Personen, die Banknoten manuell bearbeiten, sowie für Geräte zur Annahme und Bearbeitung von Banknoten erleichtert.
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