Strafanzeige gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Stari Grad Sarajevo, Ibrahim Hadžibajrić, eingereicht

Patria
AutorPatria
17:13
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Strafanzeige gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Stari Grad Sarajevo, Ibrahim Hadžibajrić, eingereicht

(Patria) - Am 25.10.2023 hat die Föderale Polizeiverwaltung eine Strafanzeige wegen des Straftatbestands „Missbrauch der Dienststellung oder der Befugnisse“ gemäß Artikel 383 Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Föderation Bosnien und Herzegowina gegen Ibrahim Hadžibajrić, den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Stari Grad Sarajevo, eingereicht, nachdem Polizeibeamte im Vorfeld Unterlagen bezüglich der Verwendung von Mitteln aus der Sondergebühr für den Schutz vor Natur- und anderen Katastrophen beschafft und analysiert sowie eine größere Anzahl von Zeugen vernommen hatten.

Aus den gesammelten Unterlagen und Zeugenaussagen geht hervor, dass Ibrahim Hadžibajrić im März 2020, nach der Ausrufung des Naturkatastrophenzustands aufgrund der Coronavirus-Pandemie, seine Stellung als Bürgermeister der Gemeinde Stari Grad Sarajevo und Kommandant des Gemeindestabs des Zivilschutzes missbrauchte und Entscheidungen erließ, wonach ein Betrag von 117.200,00 KM an Kategorien demobilisierter Kämpfer, arbeitsloser Wöchnerinnen, bestimmter als „gefährdet eingestufter“ Personen sowie an Personen über 65 Jahre verteilt wurde. Darüber hinaus wurden bestimmte Geldbeträge an einige Gesundheits-, Sozial- und religiöse Einrichtungen im Gebiet der Gemeinde Stari Grad Sarajevo für die Bekämpfung der Pandemie vergeben, sodass der Gesamtbetrag der vergebenen Mittel 154.721,70 KM betrug.

Die Verwendung der Mittel aus der Sondergebühr ist durch das Gesetz über den Schutz und die Rettung von Menschen und Sachgütern vor Natur- und anderen Katastrophen („Amtsblatt der Föderation BiH“, Nr. 39/03, 22/06 und 43/10) und die Entscheidung über die Bedingungen und die Art der Verwendung der aus der Sondergebühr für den Schutz vor Natur- und anderen Katastrophen erzielten Mittel („Amtsblatt der Föderation BiH“, Nr. 4/12, 80/13 und 20/20) geregelt, die vorschreibt, dass die Föderale Zivilschutzverwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Inspektionsaufsicht ausübt. Daher wurde bereits in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit mit dieser Verwaltung hergestellt. Nach der durchgeführten Inspektionsaufsicht wurde festgestellt, dass die Mittel aus der Sondergebühr in Höhe von 154.721,70 KM zweckentfremdet wurden.

Angesichts der Art der Vergabe sowie der Tatsache, dass die Vergabe selbst im Jahr 2020 stattfand, in dem in BiH Kommunalwahlen abgehalten werden, und dass die Mittel entgegen der gesetzlich definierten Zweckbestimmung verteilt wurden, erfüllte das damalige Handeln des damaligen Bürgermeisters der Gemeinde Stari Grad die Merkmale des Straftatbestands „Missbrauch der Dienststellung oder der Befugnisse“.

Die Föderale Polizeiverwaltung hatte zuvor gegen Ibrahim Hadžibajrić bei der Kantonsstaatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo auch eine Strafanzeige wegen des Straftatbestands „Angabe falscher Angaben über Vermögen und Einkünfte“ gemäß Artikel 20a des Gesetzes über die Meldung und das Überprüfungsverfahren von Angaben über das Vermögen von Inhabern öffentlicher Ämter im Kanton Sarajevo (Amtsblatt des Kantons Sarajevo, Nr. 18/19 und 12/22) eingereicht.

Zuständig für das Handeln nach den Bestimmungen des genannten Gesetzes ist das Amt für Korruptionsbekämpfung und Qualitätsmanagement des Kantons Sarajevo. Die Föderale Polizeiverwaltung hat bei der Dokumentation der genannten Straftat mit diesem Amt zusammengearbeitet, insbesondere im Hinblick auf die vorübergehende Beschlagnahme von Unterlagen und Erläuterungen zum Empfang und zur Überprüfung des Inhalts der vom Amt durchgeführten Vermögenserklärungsformulare.

Das Gesetz definiert den Begriff „Vermögen“, der „Vermögen“ im Sinne von Sachen und Rechten umfasst, die der Inhaber eines öffentlichen Amtes erworben hat, und umfasst alle Sachen und Rechte, insbesondere Immobilien und bewegliche Sachen, Forderungen, Geschäftsanteile, Wertpapiere, Geld, Kunstgegenstände, Edelmetalle und Edelsteine in seinem Eigentum oder im Eigentum seines nahen Angehörigen bzw. der Person, die mit dem Inhaber eines öffentlichen Amtes in gemeinsamem Haushalt lebt.

Ibrahim Hadžibajrić war als Inhaber einer Exekutivfunktion, gewählter Bürgermeister der Gemeinde Stari Grad Sarajevo, gemäß den Bestimmungen des genannten Gesetzes verpflichtet, dem Amt für Korruptionsbekämpfung und Qualitätsmanagement des Kantons Sarajevo die auf Konten deponierten Mittel als Vermögen zu melden. In Anbetracht der Tatsache, dass er am 01.08.2022 und am 20.02.2023 dem Amt für Korruptionsbekämpfung und Qualitätsmanagement des Kantons Sarajevo Vermögenserklärungsformulare einreichte, in denen er es versäumte, bedeutende Beträge deponierter Mittel auf mehreren Bankkonten anzugeben, wurde gegen ihn eine Strafanzeige wegen des Straftatbestands „Angabe falscher Angaben über Vermögen und Einkünfte“ eingereicht.

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