Aufteilung staatlicher Institutionen in drei Teile: Der Ministerrat richtet Abteilungen der ADS BiH in Banja Luka und Mostar ein?

Patria
AutorPatria
12:55
Podijeli:
Aufteilung staatlicher Institutionen in drei Teile: Der Ministerrat richtet Abteilungen der ADS BiH in Banja Luka und Mostar ein?

(Patria) - Auf der für heute, den 17. Oktober 2024, um 13:00 Uhr angesetzten Sitzung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina wurde auch der Tagesordnungspunkt des Vorschlags der Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die interne Organisation der Agentur für den öffentlichen Dienst aufgenommen.

Nach der unnötigen Erweiterung der Sektoren in Mostar und Banja Luka und der Erhöhung der Mitarbeiterzahl der Regulierungsbehörde für Kommunikation wird nun die Gründung von zwei neuen, eigenständigen internen Organisationseinheiten der Agentur für den öffentlichen Dienst von Bosnien und Herzegowina in Mostar und Banja Luka vorgeschlagen.

Dies ist nur eine Fortsetzung der Politik, bei der eine staatliche Institution nach der anderen in drei Teile geteilt wird.

Die Agentur für den öffentlichen Dienst von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden: ADS BiH) ist eine äußerst wichtige staatliche Institution, die seit letztem Jahr von einer auf Vorschlag der HDZ ernannten Direktorin geleitet wird.

In Artikel 1 der vorgeschlagenen Verordnung, die „Artikel 2 (Interne Organisation)“ der geltenden Verordnung ändert, ist Folgendes vorgesehen:

(1) „Die Agentur besteht aus grundlegenden Organisationseinheiten – Sektoren, die aus internen Organisationseinheiten – Abteilungen und eigenständigen Organisationseinheiten außerhalb des Sitzes der Agentur in Mostar und Banja Luka bestehen.“

(4) „Die eigenständigen internen Organisationseinheiten außerhalb des Sitzes der Agentur sind die Abteilungen in Mostar und Banja Luka, die aufgrund der besonderen Art bestimmter Aufgaben gegründet werden.“

Mit Artikel 4 wird vorgeschlagen, dass nach Artikel 6 der geltenden Verordnung ein neuer Artikel 6a hinzugefügt wird, der sich auf die Zuständigkeiten der Abteilungen der Agentur in Mostar und Banja Luka bezieht.

„Die Abteilungen der Agentur in Mostar und Banja Luka sind zuständig für bestimmte Aufgaben, die außerhalb des Sitzes der Agentur durchgeführt werden und sich beziehen auf:

a) Koordinierung der Zusammenarbeit und Kommunikation der Agentur mit den Institutionen von Bosnien und Herzegowina, die ihren Sitz in Mostar und Banja Luka haben, in Bezug auf alle Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Agentur, was den Bereich der Einstellung und Ernennung von Staatsbediensteten sowie die Ausbildung von Staatsbediensteten umfasst;

b) Prüfung der Bewerbungen der Kandidaten hinsichtlich Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen sowie Information der Kandidaten über den Status ihrer Bewerbungen für Auswahlverfahren, die die Agentur gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Dienst durchführt, sowie Vorbereitung von Mitteilungen an die Kandidaten über die Ablehnung von Bewerbungen, falls dies nicht durch die Auswahlkommissionen erfolgt; Durchführung von Prüfungen (öffentlich, schriftlich, mündlich) in Auswahlverfahren; Vorbereitung von Mitteilungen an die Kandidaten über ihren Erfolg im Auswahlverfahren in der vorgeschriebenen Weise; Veröffentlichung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens in der vorgeschriebenen und üblichen Weise;

c) fachliche und technische Hilfe und Unterstützung bei der Verwaltung unabhängiger Auswahlkommissionen, die Auswahlverfahren außerhalb des Sitzes der Agentur, d.h. in Mostar oder Banja Luka, durchführen, und zwar aufgrund von öffentlichen Ausschreibungen, die die Agentur im Namen der Institutionen ausschreibt;

d) Hilfe bei der Verwaltung der beruflichen Weiterbildung von Staatsbediensteten bei der Durchführung von Schulungen in Mostar und Banja Luka, die vom Sektor für Ausbildung und Informationstechnologien in der Agentur organisiert werden.”


Mit Artikel 5 ist geplant, dass die Abteilungen in Mostar und Banja Luka insgesamt acht Mitarbeiter haben – je vier in beiden Abteilungen (Abteilungsleiter, zwei Fachberater für Ernennungen, Schulungen und fachlich-administrative Hilfe und Unterstützung für Nutzer sowie ein Referent für administrativ-technische Unterstützung für Nutzer und Büroarbeiten).

Das bedeutet, es wird die Gründung neuer Abteilungen der Agentur für den öffentlichen Dienst in Mostar und Banja Luka vorgeschlagen, was im Widerspruch zur Entscheidung des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina steht, mit der der Sitz der Agentur in Sarajevo festgelegt wurde („Amtsblatt von BiH“, Nr. 16/02).

Gemäß Artikel 28 der Entscheidung über die Grundsätze für die Festlegung der internen Organisation der Verwaltungsorgane von Bosnien und Herzegowina können Organisationseinheiten außerhalb des Sitzes des Verwaltungsorgans nur dann gegründet werden, wenn dies durch ein Gesetz oder eine Verordnung des Ministerrates vorgesehen ist oder wenn es die besondere Art bestimmter Aufgaben erfordert.

In der Begründung des Verordnungsvorschlags wird nicht erläutert, was in diesem Fall als „besondere Art bestimmter Aufgaben“ gilt, noch lässt sich aus dem vorgeschlagenen Artikel 4 schließen, dass die Abteilungen in Mostar und Banja Luka irgendwelche Aufgaben erledigen würden, die die Agentur nicht bereits in Sarajevo erledigt, oder dass es sich um eine „besondere Art bestimmter Aufgaben“ handelt.

Es ist unbestreitbar, dass die Gründung eigenständiger interner Organisationseinheiten außerhalb des Sitzes der Agentur für den öffentlichen Dienst gesetzeswidrig ist.

Natürlich müssten für die Gründung der beiden oben genannten neuen Abteilungen erhebliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden, mehrere hunderttausend Konvertible Mark pro Jahr (für die Anmietung oder den Kauf von Büroräumen, für die Ausstattung der Räume mit Büromöbeln und -material, laufende Kosten, Gehälter der Mitarbeiter usw.). Angesichts des bereits Dargelegten ist die Ausgabe zusätzlicher Haushaltsmittel für Neueinstellungen (8 Bedienstete) und sonstige Kosten völlig ungerechtfertigt.

Das Gesetz über die ADS BiH legt die grundlegende Funktion der Agentur für den öffentlichen Dienst von Bosnien und Herzegowina fest – auf Antrag der Institutionen den Prozess der Einstellung von Staatsbediensteten durchzuführen. Dementsprechend verfügt die Agentur in Sarajevo über angemessene personelle Ressourcen, einen Saal und Ausrüstung für die Prüfung von Kandidaten sowie ein Büro für die Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Es ist klar, dass es keinerlei gerechtfertigte Notwendigkeit für die Gründung von Büros in Mostar und Banja Luka gibt.

Jetzt wird auch eine Erhöhung der Gesamtzahl der Beschäftigten in der Agentur für den öffentlichen Dienst von Bosnien und Herzegowina von 36 auf 54 Mitarbeiter vorgeschlagen, also um ein Drittel mehr, was völlig ungerechtfertigt ist. Es ist notwendig, die Agentur gemäß der bestehenden Verordnung über die interne Organisation personell zu stärken und dass die Agentur gemäß dem Gesetz die Durchführung aller Auswahlverfahren für die Einstellung von Staatsbediensteten in der Verwaltung für indirekte Besteuerung übernimmt, so wie es das Revisionsamt der Institutionen von Bosnien und Herzegowina seit Jahren anordnet.

Darüber hinaus ist es eine Tatsache, dass in sechs Institutionen von Bosnien und Herzegowina mit Sitz in Mostar nur 28 % Bosniaken beschäftigt sind, also weniger als ein Drittel, während in Institutionen mit Sitz in Banja Luka weniger als 20 % Bosniaken beschäftigt sind. Tatsächlich muss die bisherige Arbeit der Agentur überprüft werden, da die Ergebnisse ihrer Arbeit für Bosniaken katastrophal sind, und die Umsetzung einer solchen Idee darf nicht zugelassen werden.

Und diese Agentur, die für die Einstellung und die Einhaltung der Gesetze in Bezug auf die nationale Struktur der Staatsbediensteten in anderen staatlichen Institutionen zuständig ist, handelt selbst gesetzeswidrig.

Derzeit beträgt die nationale Struktur der Staatsbediensteten in der Agentur 5 Bosniaken, 6 Kroaten, 8 Serben und 2 Sonstige.

Die Zahl der beschäftigten Bosniaken in der Agentur liegt also unter einem Viertel, müsste aber 50 % betragen.

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