
Der Staatsanwalt der Sonderabteilung für Kriegsverbrechen der Staatsanwaltschaft BiH hat Anklage gegen sieben Personen wegen Kriegsverbrechen im Gebiet von Janja erhoben: Stjepanović Vlade, geboren am 29.03.1959 in Bijeljina, Staatsbürger von BiH, Tanasić Zoran, geboren am 22.11.1971 in Bijeljina, Staatsbürger von BiH, Angestellter im MUP RS, CJB Bijeljina, PS Janja
Milanović Žarko, geboren am 18.06.1963 im Ort Gornji Kojčinovac, Gemeinde Bijeljina, Staatsbürger von BiH, Angestellter im MUP RS, CJB Bijeljina, PS Janja, Krajišnik Mladen, geboren am 24.02.1970 in Hadžići, Staatsbürger von BiH, vorbestraft, Mršić Savo, geboren am 14.02.1952 im Ort Čengić, Gemeinde Bijeljina, Staatsbürger von BiH,
Čobić Milivoje, geboren am 10.03.1968 im Ort Kojčinovac, Gemeinde Bijeljina, Staatsbürger von BiH
Marković Milan, geboren am 03.11.1960 in Bijeljina, Staatsbürger von BiH.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von April 1992 bis Ende September 1994 im Rahmen eines breiten, ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die bosniakische Zivilbevölkerung und andere nichtserbische Einwohner der Gemeinde Bijeljina als Angehörige des MUP RS, CJB Bijeljina - Stanično odjeljenje milicije (SOM), bzw. Stanica milicije (SM) Janja, die bosniakische Zivilbevölkerung von Janja verfolgt zu haben.
Den Angeklagten Tanasić, Krajišnik, Stjepanović, Mršić und Milanović wird vorgeworfen, während der Vorführung und Festhaltung von Zivilisten bosniakischer Nationalität in der SOM/SM Janja sowie außerhalb dieser, auf Befehl des Kommandeurs und ihrer Stellvertreter, mehrfach durch psychische und physische Folter, Misshandlungen, Schläge mit Fäusten, Knien, mit Stiefeln beschuhten Füßen, Schlagstöcken, Todesdrohungen, starke körperliche und seelische Verletzungen, Schmerzen und Leiden bei Zivilisten bosniakischer Nationalität verursacht zu haben.
Laut Anklageschrift wird den Angeklagten Čobić und Marković vorgeworfen, in der Absicht zu töten, eigenmächtig einen Zivilisten bosniakischer Nationalität misshandelt zu haben, indem sie ihn mit dem Gewehrkolben schlugen und mit Füßen am ganzen Körper traten, bis er das Bewusstsein verlor, woraufhin der genannte Zivilist bosniakischer Nationalität an den Folgen starb.
Den Angeklagten Tanasić und Stjepanović wird vorgeworfen, mit automatischen Gewehren bewaffnet, in der Absicht, einen Zivilisten bosniakischer Nationalität zu töten, mehrere Schüsse abgegeben zu haben, wodurch sie ihm schwere körperliche Verletzungen zufügten, woraufhin sie, in der Annahme, dass der Zivilist aufgrund der erlittenen Verletzungen gestorben sei, den Tatort verließen.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Straftat Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß StGB BiH begangen zu haben. Die Anklageschrift wurde dem Gericht von BiH zur Bestätigung vorgelegt.
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