
(Patria) - Ein Staatsanwalt der Sonderabteilung für organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Korruption der Staatsanwaltschaft von BiH hat Anklage gegen Ivan Jovanović (geb. 1982 in Priboj), bosnischer Staatsbürger, und Jozo Cigić (geb. 1982 in Mostar), bereits vorbestraft, bosnischer und kroatischer Staatsbürger, erhoben.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitglieder einer organisierten kriminellen Gruppe an Folgendem beteiligt gewesen zu sein: Der Angeklagte Ivan Jovanović an der Übernahme gestohlener Fahrzeuge im Gebiet von BiH in mindestens vier Fällen, der Verbergung der Fahrzeuge an vorbereiteten geheimen Orten sowie der illegalen Einschleusung über die Staatsgrenze und der Übergabe der Fahrzeuge auf dem Territorium Serbiens, und der Angeklagte Jozo Cigić an der Entwendung von Kraftfahrzeugen, deren Verbergung, Zerlegung und Verkauf in Teilen.
Während der Ermittlungen wurden Beweise gesammelt, dass die Angeklagten nach genau festgelegten und aufgeteilten Rollen und Aufgaben in den Strukturen der sogenannten Auto-Mafia agierten.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitglieder einer organisierten kriminellen Gruppe gehandelt zu haben, wobei der Angeklagte Jovanović bei der Begehung der Straftat des schweren Diebstahls half, indem er Spuren der Straftat und Gegenstände, die durch die Straftat erlangt wurden, verbarg, und der Angeklagte Cigić durch Aufbrechen, Einbrechen und andere Überwindung größerer Hindernisse, um an Sachen aus geschlossenen Räumen zu gelangen, fremdes Eigentum entwendete, wodurch sie die Straftat der organisierten Kriminalität gemäß Artikel 250 des Strafgesetzbuches von BiH in Verbindung mit der Straftat des schweren Diebstahls gemäß Artikel 287 des Strafgesetzbuches der FBiH begangen haben.
In der Anklageschrift wird die Ausführung von Autodiebstählen und anderen illegalen Handlungen in neun einzelnen Fällen, die den Angeklagten zur Last gelegt werden, detailliert beschrieben.
Die Anklagepunkte wird die Staatsanwaltschaft durch die Vorladung von 21 Zeugen und die Einreichung von mehreren Dutzend Beweismitteln beweisen.
Die ursprüngliche Anklageschrift im Fall „Volan“ umfasste diese Angeklagten nicht, da sie den zuständigen Behörden nicht zur Verfügung standen und von ihnen ein Haftbefehl des Gerichts von BiH ausgestellt worden war.
Nachdem die Verdächtigen verfügbar wurden und an die Staatsanwaltschaft von BiH ausgeliefert wurden, wurden die prozessualen Voraussetzungen für die Erhebung der Anklage geschaffen.
Die Anklageschrift wurde zur Bestätigung an das Gericht von BiH weitergeleitet, welches sie bestätigte.
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