
(Patria) - Die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina informiert die Öffentlichkeit, dass die Steuerzahler der Föderation Bosnien und Herzegowina im Zeitraum Januar-März 2025 öffentliche Einnahmen in Höhe von 2.177.708.672 KM eingezahlt haben, was im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2024 eine Steigerung von 232.324.924 KM oder 11,94% darstellt.
Im Zeitraum Januar-März 2025 wurden Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung, zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von insgesamt 1.502.398.335 KM eingezogen.
In der Beitragsstruktur für den Zeitraum Januar – März 2025 wurden eingezogen:
- Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung in Höhe von 838.688.286 KM,
- Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 594.381.004 KM,
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 69.329.044 KM.
Rückgang der Beschäftigtenzahl
Die Zahl der Beschäftigten am 31.03.2025 beträgt 542.803. Im Vergleich zum Februar dieses Jahres, als die Zahl der Beschäftigten 545.130 betrug, gab es einen Rückgang von 2.327 Personen. Daten für Februar sind HIER verfügbar.

Laut dem von der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina vorgelegten Bericht ist die Zahl der Beschäftigten im Kanton Sarajevo unter 150.000 gefallen, wobei der größte Rückgang in den Kantonen Tuzla und Zenica-Doboj zu verzeichnen ist.
Durchgeführte Inspektionen
Die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat im Zeitraum Januar – März 2025 2.632 Inspektionen – Schnellkontrollen – durchgeführt. Im Vergleich zum Zeitraum Januar – März 2024, als 788 Kontrollen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Kontrollen im Jahr 2025 um 1.844 gestiegen. Bei den im Zeitraum Januar – März 2025 durchgeführten Kontrollen wurden 32 Betriebe ohne Betriebserlaubnis aufgedeckt, während im gleichen Zeitraum 2024 20 Betriebe aufgedeckt wurden.
Im Zeitraum Januar – März 2025 wurden 399 nicht angemeldete Arbeitnehmer aufgedeckt, während im gleichen Zeitraum 2024 151 aufgedeckt wurden.
Im Zeitraum Januar-März 2025 wurden 23 Betriebe ohne installierte Registrierkasse aufgedeckt, während im gleichen Zeitraum 2024 20 Betriebe aufgedeckt wurden. Ebenso wurden im Zeitraum Januar – März 2025 676 zur Registrierkassenpflicht Verpflichtete aufgedeckt, die keinen Umsatz über das Registrierkassen-Gerät erfasst hatten, während im Zeitraum Januar – März 2024 203 zur Registrierkassenpflicht Verpflichtete dies taten. Aufgrund festgestellter Unregelmäßigkeiten wurden im Zeitraum Januar – März 2025 253 Betriebe versiegelt, während im gleichen Zeitraum 2024 78 Betriebe versiegelt wurden.
Im Zeitraum Januar – März 2025 wurden bei 1.072 Kontrollen Ordnungswidrigkeiten-Meldungen ausgestellt, während im gleichen Zeitraum 2024 bei 370 Kontrollen Ordnungswidrigkeiten-Meldungen ausgestellt wurden.
Aufgrund der ausgestellten Ordnungswidrigkeiten-Meldungen im Zeitraum Januar - März 2025 wurden Geldstrafen in Höhe von 2.716.950 KM verhängt, während im gleichen Zeitraum 2024 Geldstrafen in Höhe von 1.360.950 KM verhängt wurden.
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