
(Patria) - Aus der Polizei von Sarajevo wurden die Details des gestrigen Verkehrsunfalls bekannt gegeben, der sich am Dienstagabend auf der Fahrbahn der Schnellstraße „Westlicher Stadteingang“ ereignete.
Dabei kam es zu einem Zusammenstoß eines Personenkraftwagens „Citroen C4“, der während der Dauer einer Schutzmaßnahme des Fahrverbots und unter Alkoholeinfluss von K.F., geboren 1980, wohnhaft in Sarajevo, gelenkt wurde, mit einem Personenkraftwagen „VW Golf 7“, der von S.K., geboren 1980, wohnhaft in Sarajevo, gelenkt wurde.
Bei diesem Verkehrsunfall erlitt der Fahrer S.K. schwere Körperverletzungen; ihm wurde im Universitätsklinikum Sarajevo medizinische Hilfe geleistet, und er wurde in der Klinik für Orthopädie und Traumatologie zur weiteren Behandlung behalten.
Der diensthabende Staatsanwalt der Kantonsstaatsanwaltschaft des Kantons Sarajevo wurde informiert, und die Spurensicherung wurde von Angehörigen der Polizeiverwaltung des Innenministeriums des Kantons Sarajevo sowie von beauftragten gerichtlichen Sachverständigen der Maschinenbau- und Verkehrstechnik durchgeführt. Aufgrund des bestehenden Tatverdachts, dass er die Straftat Schwere Straftaten gegen die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs (Artikel 336 Absatz 3 des StGB der Föderation Bosnien und Herzegowina) in Verbindung mit der Straftat Gefährdung des öffentlichen Verkehrs (Artikel 332 Absatz 3 des StGB der Föderation Bosnien und Herzegowina) begangen hat, wurde K.F. auf Anordnung des zuständigen Staatsanwalts festgenommen und in die Räume zur Unterbringung festgenommener Personen des Innenministeriums des Kantons Sarajevo überstellt.
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