
(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat eine vorläufige Anpassung der Renten in Höhe von fünf Prozent ab dem 1. Januar 2024 genehmigt, die den Rentnern ab Februar dieses Jahres ausgezahlt wird.
Die Regierung der Föderation BiH hat auf ihrer heutigen, telefonisch abgehaltenen Dringlichkeitssitzung auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik den Beschluss des Verwaltungsrates des Föderalen Renten- und Invalidenversicherungsamtes über die vorläufige Anpassung der Renten gemäß Artikel 79 des Gesetzes über die Renten- und Invalidenversicherung in Höhe von fünf Prozent zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Die Föderale Regierung ist bestrebt, gemäß diesem Gesetz eine vorläufige Anpassung der Renten ab dem 1.1.2024 zu ermöglichen, wobei die Auswirkungen der globalen Inflation und die materielle Lage der Rentner berücksichtigt werden.
Wie erläutert wurde, ist in Artikel 79 des PIO-Gesetzes festgelegt, dass die Renten am 15. April eines jeden Jahres angepasst werden, und zwar in Höhe der Summe von 50 Prozent des prozentualen Anstiegs der Verbraucherpreise und 50 Prozent des prozentualen Anstiegs des Bruttoinlandsprodukts in der Föderation im Vorjahr, gemäß den Daten des Föderalen Statistikamtes, mit Ausnahme der Renten, die im Jahr der Anpassung erworben wurden, jedoch höchstens bis zur Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts im Vorjahr.
Das Föderale Renten- und Invalidenversicherungsamt hat dem Föderalen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik den Beschluss des Verwaltungsrates des Amtes über die vorläufige Anpassung der Renten gemäß Artikel 79 dieses Gesetzes in Höhe von fünf Prozent übermittelt, was mit den geplanten und verfügbaren Mitteln des Amtes für das laufende Jahr übereinstimmt. Mit diesem Beschluss wird festgelegt, dass die Renten vorläufig um fünf Prozent angepasst werden, mit Ausnahme der höchsten Renten, die nach dem Gesetz ab dem 1.3.2018 erworben wurden, und der Renten, die im Jahr 2024 erworben wurden, mit Ausnahme der Mindest- und Garantierenten. Die Grundlage für die Erhöhung bildet die Rente, die dem Berechtigten für den Monat Dezember 2023 zustand.
In der Begründung wird ferner angeführt, dass nach den verfügbaren Daten über die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und des Verbraucherpreisindex (VPI) geschätzt wird, dass der Prozentsatz der regulären Rentenanpassung ab dem 1.1.2024 zwischen sechs und sieben Prozent liegen sollte.
Die endgültige Anpassung der Renten erfolgt am 15. April dieses Jahres, nachdem das Föderale Statistikamt die Daten über den Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2023 sowie das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts für das vergangene Jahr veröffentlicht hat.
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