
(Patria) - Das Gericht von Bosnien und Herzegowina hat Borislav Paravac, Andrija Bjelošević und Milan Savić in erster Instanz vom Vorwurf des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in den Gebieten Doboj und Teslić freigesprochen.
Mit dem Urteil wurden Paravac, Bjelošević und Savić von den Anklagepunkten Mord, rechtswidrige Inhaftierung bosniakischer und kroatischer Zivilisten, erzwungenes Verschwindenlassen, körperliche Misshandlung, Folter, Plünderung und Zerstörung religiöser Einrichtungen freigesprochen.
Paravac und Bjelošević wurden vom Vorwurf der Beteiligung an einem gemeinsamen kriminellen Unternehmen freigesprochen.
Von den Angeklagten war nur Bjelošević bei der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils anwesend.
Paravac wurde in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Krisenstabs in Doboj angeklagt, Bjelošević und Savić als Leiter bzw. stellvertretender Leiter des Zentrums für öffentliche Sicherheit Doboj.
In diesem Fall war zuvor auch Milan Ninković, ein ehemaliges Mitglied des Krisenstabs in Doboj, angeklagt, aber das Verfahren gegen ihn wurde aufgrund von Krankheit abgetrennt.
Der Prozess gegen sie begann im April 2016.
Gegen dieses Urteil ist Berufung bei der Berufungskammer des Gerichts von Bosnien und Herzegowina zulässig.
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