
(Patria) - Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk einen Beschluss zur Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Unterstützung für private Arbeitgeber, Handwerker und sonstige selbstständige Tätigkeiten für Mai 2025 und zur Höhe der zugewiesenen Mittel gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung privater Arbeitgeber, Handwerker und sonstiger selbstständiger Tätigkeiten in der Föderation BiH zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze für das Jahr 2025 erlassen.
Bestandteil der endgültigen Liste ist auch die Liste der Begünstigten, deren Einspruch gegen den Beschluss zur Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Unterstützung für April 2025 stattgegeben wurde.
Die Gesamtsumme für die Umsetzung dieses Beschlusses in Höhe von 8.428.600 KM wurde im Haushalt der Föderation BiH für das Föderale Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk bereitgestellt und wird an 12.194 Begünstigte vergeben. Ein Teil dieser Mittel in Höhe von 536.650 KM wird an 462 Begünstigte vergeben, deren Einspruch gegen den Beschluss zur Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Unterstützung für April 2025 stattgegeben wurde.
Das bedeutet in der Übersetzung, dass die Zahl der Begünstigten gesunken ist, und dieser Trend wird von Monat zu Monat verzeichnet. Nach Informationen, die Patria vorliegen, stehen einige Arbeitgeber unter ständiger Kontrolle der Steuerbehörde und erfüllen aufgrund verhängter Sanktionen nicht die Voraussetzungen für eine Erstattung.
Die endgültige Liste der Begünstigten finanzieller Unterstützung wird auf den Websites der Regierung der Föderation BiH und des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk veröffentlicht.
Die Überweisung der finanziellen Unterstützung auf die Transaktionskonten der Begünstigten erfolgt durch die Union Bank in Zusammenarbeit mit dem Föderalen Finanzministerium und dem Föderalen Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk auf Grundlage dieses Beschlusses.
Für die Umsetzung des Beschlusses sind das Föderale Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk, das Föderale Finanzministerium, die Steuerbehörde der Föderation BiH und die Union Bank jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verpflichtungen gemäß der Verordnung zuständig.
So gab es beispielsweise für den Monat April weniger als 12.000 Begünstigte, aber nachträglich wurde dem Einspruch von 462 Begünstigten stattgegeben.
Die Gesamtsumme für die Umsetzung dieses Beschlusses in Höhe von 8.419.950 KM wurde im Haushalt der Föderation BiH für das Föderale Ministerium für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk bereitgestellt und wird an 12.398 Begünstigte vergeben. Ein Teil dieser Mittel in Höhe von 312.650 KM wird an 469 Begünstigte vergeben, deren Einspruch gegen den Beschluss zur Festlegung der endgültigen Liste der Begünstigten finanzieller Unterstützung für März 2025 stattgegeben wurde.
Übrigens hat die Regierung der FBiH für diesen Zweck 100 Millionen KM bereitgestellt, und allein in den ersten drei Monaten wurden mehr als 20 Millionen KM ausgegeben, danach begann die Zahl der Begünstigten zu sinken, und der monatliche Betrag für Mai betrug weniger als 8 Millionen KM.
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