Wahlgesetz eröffnet: Interressortgruppe beriet Kapitel 1

Patria
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Wahlgesetz eröffnet: Interressortgruppe beriet Kapitel 1

In Sarajevo fand heute eine Sitzung der Interressort-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina statt, bei der unter anderem die Methodik der Arbeit dieser Gruppe erörtert wurde und Einigkeit darüber erzielt wurde, dass mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden wird, wobei jeweils zwei Stimmen aus den Reihen aller drei Völker kommen müssen, schreibt die bosnische Nachrichtenagentur Patria.

Übrigens hat diese Gruppe 12 Mitglieder, von denen drei Mitglieder der CIK sind, die übrigen Delegierte und Abgeordnete beider Kammern des Parlaments von Bosnien und Herzegowina sowie Minister aus dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina.

Heute Abend begann, wie Branko Petrić, der Vorsitzende dieser Gruppe, sagte, feierlich die Arbeit der Interressortgruppe, die zu Beginn ihrer Arbeit das Kapitel 1 des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina eröffnete.

Nach der Atmosphäre, die während der Arbeit dieser Gruppe herrschte, zu urteilen, werden die Dinge nicht so reibungslos verlaufen, so kam es bereits in Kapitel 1, wo die Dinge klar sind, zu Meinungsverschiedenheiten unter den Gruppenmitgliedern.

Außerdem fragte Petrić die Mitglieder, ob sie damit einverstanden seien, dass politische Parteien und die akademische Gemeinschaft ihre Vorschläge zu möglichen Lösungen einiger gesetzlicher Bestimmungen einreichen, womit Borjana Krišto nicht einverstanden war, und danach auch alle anderen Mitglieder, da sie der Ansicht waren, dass dies nur eine Anhäufung von Papierkram sei, angesichts der Tatsache, dass in der Arbeitsgruppe auch bestimmte politische Vertreter sind.

Interessant ist, worüber eine Kontroverse entstand, das Kapitel 1.7 und 1.7a, das das passive und aktive Wahlrecht betrifft, was das Verbot der Kandidatur und Stimmabgabe verurteilter Kriegsverbrecher einschließt, wozu auch Ognjen Tadić eine Anmerkung hatte, der sagte, dass er allen das Wahlrecht gewähren würde, da er dies als eine Form der Resozialisierung betrachtet, worauf andere Gruppenmitglieder wie Hazim Rančić sagten, dass dies eine Verfassungsbestimmung sei und nichts daran auszusetzen sei.

Übrigens muss der Prozess der Ausarbeitung dieses Gesetzes deutlich schneller voranschreiten, da die endgültige Frist dafür der Februar 2016 ist, um genügend Zeit für seine Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt zu haben, damit es im Mai in Kraft treten kann, sechs Monate vor der Ausschreibung der Kommunalwahlen im nächsten Jahr. Es ist bekannt, dass außerhalb dieser Frist, also ein halbes Jahr vor den Wahlen, keine Änderungen vorgenommen werden können.

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