
(Patria) - Aufgrund der Situation, die durch die Annullierung des Beschlusses der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina über die Auswahl des günstigsten Bieters im Vergabeverfahren –
Transport von Wahlmaterial – entstanden ist, und unter Berücksichtigung, unter anderem, der Bestimmungen von Artikel 1.11 des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina, wonach alle Behörden auf allen Ebenen und Beamten in Bosnien und Herzegowina und den diplomatisch-konsularischen Vertretungen von Bosnien und Herzegowina verpflichtet sind, die für die Durchführung von Wahlen zuständigen Organe zu unterstützen, hat sich die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina am 05.09.2024. an das Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina gewandt.
Vom Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina wurde die Genehmigung für die Nutzung von Lastkraftwagen und Kombifahrzeugen des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina für den Transport von Wahlmaterial für die Kommunalwahlen 2024 vom Lager der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina in Istočno Sarajevo zu den Städten/Gemeinden in Bosnien und Herzegowina und zurück zum Lager der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina beantragt.
Wir weisen darauf hin, dass der genannte Transport unter Polizeibegleitung erfolgt, unter Anwesenheit von Beamten der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina, die für die Übergabe des transportierten Materials zuständig sind, und dass der Transport vom Lager der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina zu den Sitzen der Gemeinde-/Stadt-Wahlkommissionen erfolgt, die sich in den Gebäuden der Gemeinden/Städte befinden, ohne die Wahllokale anzufahren.
In Bezug auf das Vorstehende hat die Zentrale Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina den Beschluss von Zukan Helez, dem Verteidigungsminister von Bosnien und Herzegowina, über die Ausleihe von Ressourcen dieses Ministeriums erhalten, was durch den Abschluss eines Darlehensvertrags realisiert und detaillierter geregelt wird.
Gemäß dem Plan für die Zustellung von Wahlmaterial werden drei Zustellungszyklen im Zeitraum vom 29.09. bis 14.10.2024. durchgeführt.
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