Anklage der Staatsanwaltschaft von BIH wegen internationaler Migrantenschlepperei

Patria
AutorPatria
12:00
Podijeli:
Anklage der Staatsanwaltschaft von BIH wegen internationaler Migrantenschlepperei

(Patria) - Zwei Personen, Staatsbürger des Iran und Afghanistans, werden der Schlepperei einer Gruppe illegaler Migranten afro-asiatischer Herkunft über die Flussgrenze an der Drina beschuldigt.

Ein Staatsanwalt der Sonderabteilung für organisierte Kriminalität, Wirtschaftsverbrechen und Korruption der Staatsanwaltschaft
von BIH hat Anklage gegen Warriss Zigid, geboren 2002 in Teheran, Iran, iranischer Staatsbürger, der sich in Haft befindet, und Kamal Ulldin Arab, geboren 2002 in Nangahar, Afghanistan, afghanischer Staatsbürger, der sich in Haft befindet, erhoben.

Die genannten Angeklagten werden beschuldigt, am 22.08.2023, in den Nachtstunden am Standort Meterize, Gemeinde Zvornik, gemeinsam und in Absprache mit ihnen bekannten Personen aus Serbien, zum Zweck der Erzielung rechtswidriger Vermögensvorteile, an der Schlepperei von 8 illegalen Migranten, afghanischer Staatsbürger, beteiligt gewesen zu sein, was gegen Artikel 6 des Protokolls zur Bekämpfung der Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, mit dem das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ergänzt wird, sowie gegen die Bestimmungen des Gesetzes über die Grenzkontrolle verstößt.

Die Schlepperei, bei der eine Gefahr für Leben und Sicherheit der Migranten verursacht wurde,
erfolgte mit einem Schlauchboot, über die Drina von Serbien in Richtung des Territoriums von BIH,
und die Schlepperei wurde von Angehörigen der Grenzpolizei von BIH JGP Zvornik und der Staatlichen Ermittlungs- und Schutzagentur – SIPA unter Einsatz spezialisierter Ausrüstung aufgedeckt und verhindert.

Nachdem sie entdeckt wurden, versuchten die Angeklagten durch Sprung aus dem Boot, in dem sie die Migranten transportierten, zu fliehen, was durch das Eingreifen von Polizeibeamten verhindert wurde.

Die Angeklagten werden beschuldigt, zum Zweck der Erzielung rechtswidriger Vermögensvorteile, gemeinsam mit ihnen bekannten Personen, unerlaubt mehr Migranten über die Staatsgrenze gebracht zu haben, wodurch sie die Straftat der Menschenschlepperei gemäß Artikel 189 Absatz 1 des Strafgesetzbuches von BIH, in Verbindung mit Artikel 29 desselben Gesetzes, begangen haben.

Die Anklage wurde zur Bestätigung an das Gericht von BIH weitergeleitet.

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