
(Patria) - Die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina hat Anklage gegen Babić Luka, geboren 1965 in Teslić, Vrbić Alojz, genannt „Vrba“, geboren 1957 in Zavidovići, Martić Marinko, genannt „Žilo“, geboren 1960 in Žepče, Jozić Franjo, geboren 1964 in Žepče, Markanović Viktor, genannt „Karika“, geboren 1960 in Žepče, Spajić Slavko, genannt „Spaja“, geboren 1959 in Zavidovići und Mrkonjić Ivo, genannt „Cvaka“, geboren 1962 in Žepče erhoben.
Die Angeklagten werden beschuldigt, während der Jahre 1993 und 1994 als Angehörige der Militärpolizei des HVO und der Zivilpolizei in Žepče gegen die Bestimmungen der Genfer Konventionen zum Schutz von Zivilpersonen während eines bewaffneten Konflikts verstoßen zu haben.
In insgesamt 66 Anklagepunkten werden sie wegen Kriegsverbrechen an mehreren Dutzend Zivilisten bosniakischer Nationalität angeklagt, die in improvisierten Hafteinrichtungen rechtswidrig inhaftiert waren, einschließlich Folter, Misshandlung, Prügel und anderer unmenschlicher Behandlung, infolge derer einige Personen starben, sowie wegen rechtswidriger Zwangsarbeit in Kriegsgebieten, bei der mehrere Personen tödlich verletzt wurden und eine größere Anzahl verwundet wurde, denen danach keine angemessene medizinische Hilfe geleistet wurde, sowie wegen Vergewaltigung.
Die Angeklagten werden wegen des Verbrechens des Kriegsverbrechens gegen die Zivilbevölkerung gemäß Artikel 173 des Strafgesetzbuches von Bosnien und Herzegowina angeklagt.
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