Gemeinderäte von Centar reichen Strafanzeige gegen Mandić wegen Behinderung des Referendums bei der Staatsanwaltschaft von KS ein

Patria
AutorPatria
11:16
Podijeli:
Gemeinderäte von Centar reichen Strafanzeige gegen Mandić wegen Behinderung des Referendums bei der Staatsanwaltschaft von KS ein

(Patria) – Gemeinderäte der Gemeinde Centar haben heute eine Strafanzeige gegen Srđan Mandić, den Bürgermeister der Gemeinde Centar, wegen des Straftatbestands „Amtsmissbrauch oder Machtmissbrauch“ gemäß Artikel 383 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der FBiH und des Straftatbestands „Fahrlässige Dienstpflichtverletzung“ gemäß Artikel 387 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der FBiH eingereicht.

Die Strafanzeige wurde eingereicht, nachdem Mandić seit mehreren Monaten die Beschaffung von Stimmzetteln für das Abberufungsreferendum behindert. Aus diesem Grund wurde das ursprünglich für den 17. September angesetzte Referendum auf den 22. Oktober verschoben. Der Gemeinderat war jedoch gezwungen, eine neue Entscheidung zu treffen, und das Referendum wurde für den 26. November angesetzt.

„Der Bürgermeister der Gemeinde Centar Sarajevo, Mandić Srđan, hat auch nach der Annahme des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Centar Sarajevo zur Änderung des Beschlusses über die Einleitung der Abberufung des Bürgermeisters der Gemeinde Centar Sarajevo, mit dem das Datum des Referendums der Bürger der Gemeinde Centar Sarajevo zur Abberufung des Bürgermeisters verschoben wurde, keine Maßnahmen zur Durchführung des Abberufungsverfahrens des Bürgermeisters ergriffen und ergreift bis heute keine Maßnahmen, sondern behindert im Gegenteil das Abberufungsverfahren des Bürgermeisters.

Durch dieses Verhalten und die Nichtergreifung der ihm obliegenden Maßnahmen begeht der Bürgermeister der Gemeinde die Straftat des Amtsmissbrauchs oder Machtmissbrauchs gemäß Artikel 383 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der FBiH und die Straftat der „Fahrlässigen Dienstpflichtverletzung“ gemäß Artikel 387 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der FBiH“, heißt es in der Anzeige.



Die Gemeinderäte führen weiter aus, dass die Möglichkeit der Abstimmung über die Abberufung des Bürgermeisters durch die Artikel 1.4, 1.5, 3.1, 3.7, 13.7 des Wahlgesetzes von BiH vorgeschrieben ist, d.h. dass das aktive Wahlrecht eine verfassungsmäßige und gesetzliche Kategorie ist, einschließlich eines grundlegenden Menschenrechts, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen ist, die Vorrang und unmittelbare Anwendung im nationalen Recht hat, und dass der Bürgermeister der Gemeinde Centar Sarajevo damit eine schwere Verletzung der Rechte der Bürger der Gemeinde Centar Sarajevo begeht.

Wie die Gemeindeverorganisation NIP, die zusammen mit der Unterstützung mehrerer Gemeinderäte die Abberufung initiiert hat, bereits mitgeteilt hat, hat die Staatsanwaltschaft von KS bereits sieben offene Fälle gegen Srđan Mandić. Wie auf der gestrigen Sitzung des Gemeinderats zu hören war, hat die Finanzprüfung eine große Anzahl von Werkverträgen mit mehr als 30 Personen ergeben, und es wurde auch ein Einstellungsstopp in der Gemeinde Centar beschlossen.

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