Amtsgericht Tuzla diskriminiert statt Rechte zu schützen: Zwei Bosniakinnen wegen Hidschab nicht eingestellt!

Patria
AutorPatria
15:47
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Amtsgericht Tuzla diskriminiert statt Rechte zu schützen: Zwei Bosniakinnen wegen Hidschab nicht eingestellt!

(Patria) - Die Kommission für Religionsfreiheit des Rijaset der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina hat auf ihrer Sitzung am 22. November 2025 schwerwiegende Vorwürfe der Diskriminierung aus religiösen Gründen am Amtsgericht in Tuzla erörtert.

Im Bericht wird hervorgehoben, dass die genannte Institution im vergangenen Jahr die Einstellung von Azra Okanović und Aida Mustafić-Bošnjić auf die Position von Schreibkräften abgelehnt hat, wobei diese Entscheidung damit begründet wurde, dass sie einen Hidschab tragen, der als „Hindernis“ für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bezeichnet wurde.

Nach den von der Kommission geprüften Unterlagen ist der Fall der Kandidatin Azra Okanović besonders problematisch. Nach Erhalt der Liste der Kandidaten, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllten, stellte der Präsident des Amtsgerichts die Kandidatin mit dem siebtbesten Ergebnis ein, obwohl Okanović den fünften Platz belegt hatte, was sie – angesichts der Tatsache, dass die Ausschreibung für fünf Arbeitsplätze ausgeschrieben war – automatisch unter die Eingestellten eingereiht hätte. In der Begründung der Entscheidung führte er Folgendes an: „Azra Okanović hat ein Hindernis für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, das sich in der Tatsache widerspiegelt, dass sie bedeckt ist, was eines der religiösen Merkmale und ein religiöses Symbol bzw. eine Pflicht muslimischer Frauen darstellt.“

Die Kommission für Religionsfreiheit bewertet dieses Vorgehen als eindeutig diskriminierend und betont, dass den Kandidatinnen Okanović und Mustafić-Bošnjić das Recht auf Arbeit ausschließlich aufgrund ihres Glaubens verweigert wurde. In der Mitteilung heißt es, dass die gegebene Begründung „keine objektive und vernünftige Rechtfertigung hat und als solche das Menschenrecht auf das Verbot der Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Recht auf Religionsfreiheit verletzt“.

Der Rijaset warnt, dass eine solche Praxis eine „bewusste Umgehung internationaler Standards zum Schutz der Menschenrechte bei der Auslegung und Umsetzung nationaler Gesetze“ zeige, und erinnert daran, dass die Verfassung von Bosnien und Herzegowina die öffentlichen Behörden verpflichtet, die höchsten Standards zum Schutz der Menschenrechte anzuwenden, einschließlich des vollständigen Verbots der Diskriminierung.

Abschließend teilt die Kommission mit, dass sie eine sofortige Reaktion der zuständigen Behörden und eine Korrektur des Unrechts erwarte, mit der Betonung, dass die Institutionen gleiche Rechte für alle Bürger garantieren und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als eines der grundlegenden Menschenrechte konsequent schützen müssen.

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