
(Patria) - In der Organisation des Verfassungsrechtsausschusses der Abgeordnetenkammer des Parlaments von Bosnien und Herzegowina (PSBiH) fand heute im Gebäude der PSBiH eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat (VSTV) von Bosnien und Herzegowina statt.
Zur Eröffnung der öffentlichen Anhörung informierte der Vorsitzende des Ausschusses, Albin Muslić, die Anwesenden über die Verfahren und die Phase, in der sich der Gesetzesentwurf befindet.
Er erinnerte daran, dass die Abgeordnetenkammer der PSBiH auf ihrer 36. dringenden Sitzung am 22. Dezember 2025 den Gesetzesentwurf über den VSTV von Bosnien und Herzegowina in erster Lesung angenommen und den Verfassungsrechtsausschuss beauftragt hat, innerhalb von 30 Tagen eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Während der öffentlichen Anhörung, an der Abgeordnete und Delegierte der PSBiH, Vertreter des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina, Justizinstitutionen, der Fach- und akademischen Welt sowie internationale Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft teilnahmen, fand eine umfassende Diskussion statt, in deren Rahmen verschiedene Ansichten, Meinungen und Vorschläge zu der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung geäußert wurden.
Die Teilnehmer der Veranstaltung betonten die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Transparenz der Justizinstitutionen zu stärken und die nationale Gesetzgebung an europäische Standards anzupassen, und sprachen über die Gründe für die Verabschiedung des neuen Gesetzes.
Insbesondere befassten sie sich mit Fragen der Zusammensetzung und der Zuständigkeiten des Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrats von Bosnien und Herzegowina, der Art und Weise der Wahl seiner Mitglieder, der ethnischen Vertretung und den Mechanismen der Disziplinarverantwortung.
Gemeinsam wurde festgestellt, dass die Verabschiedung des Gesetzes über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrat von Bosnien und Herzegowina als ein entscheidender Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in das Justizsystem des Landes ein Fundament der Rechtsstaatlichkeit und einer stabilen demokratischen Gesellschaft darstellt.
Abschließend dankte Muslić den Teilnehmern für die vorgebrachten Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzestextes und kündigte die Erstellung eines Berichts über die durchgeführte öffentliche Anhörung an, wonach das weitere Gesetzgebungsverfahren in der Abgeordnetenkammer fortgesetzt wird.
Bestandteil und Anhang dieses Berichts werden, wie erwähnt, auch die eingereichten Stellungnahmen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht – der Venedig-Kommission, des Hohen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrats von Bosnien und Herzegowina sowie relevanter Verbände von Richtern und Staatsanwälten in Bosnien und Herzegowina sein.
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