
(Patria) - Die Regierung der Föderation BiH hat auf ihrer heutigen Sitzung in Mostar auf Vorschlag des Föderalen Ministeriums für Energie, Bergbau und Industrie einen Beschluss über die Zahlung von rückständigen, nicht eingezahlten Verpflichtungen für die Renten- und Invalidenversicherung zur Verrechnung von Arbeitszeiten für Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften - Steinkohlebergwerke im Konzern JP Elektroprivreda BiH gefasst.
Es handelt sich um Mittel in Höhe von über 14,2 Millionen KM zur Verrechnung von Beitragszeiten für 386 Bergleute. Mit diesem Beschluss wird dem Steinkohlebergwerk Kreka d.o.o. Tuzla sowie den Steinkohlebergwerken Kakanj d.o.o. Kakanj, Breza d.o.o. Breza und Zenica d.o.o. Zenica die Verrechnung von Arbeitszeiten mit eingezahlten Beiträgen zur Renten- und Invalidenversicherung in Höhe von insgesamt 5.847.780,94 KM genehmigt, und es wird 133 Arbeitnehmern der Ruhestand ermöglicht, sowie die Verrechnung von Arbeitszeiten mit eingezahlten Beiträgen zur Renten- und Invalidenversicherung in Höhe von insgesamt 8.401.416,72 KM für 253 Arbeitnehmer, denen Mittel aufgrund von Gerichtsurteilen gezahlt wurden und die die Voraussetzungen für den Ruhestand nicht erfüllt haben.
Einzeln werden dem Steinkohlebergwerk Kreka d.o.o. Tuzla die Verrechnung von Arbeitszeiten in Höhe von insgesamt 2.044.742,44 KM für 58 Arbeitnehmer genehmigt, dem Steinkohlebergwerk Kakanj d.o.o. Kakanj 996.951,09 KM für die Verrechnung von Arbeitszeiten für 24 Arbeitnehmer, dann dem Steinkohlebergwerk Breza d.o.o. Breza 1.089.097,25 KM für die Verrechnung von Arbeitszeiten für 20 Arbeitnehmer, während dem Steinkohlebergwerk Zenica d.o.o. Zenica 1.716.990,16 KM für die Verrechnung von Arbeitszeiten für 31 Arbeitnehmer genehmigt werden.
Dem Steinkohlebergwerk Breza d.o.o. Breza wird die Verrechnung von Arbeitszeiten für gezahlte Mittel aufgrund von Gerichtsurteilen für 125 Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Ruhestand nicht erfüllt haben, in Höhe von insgesamt 4.192.474,33 KM genehmigt, und dem Steinkohlebergwerk Zenica d.o.o. Zenica für die Verrechnung von Arbeitszeiten für gezahlte Mittel aufgrund von Gerichtsurteilen für 128 Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Ruhestand nicht erfüllt haben, in Höhe von insgesamt 4.208.942,39 KM.
Die Mittel werden aus den Mitteln der Bergwerke im Konzern JP EP BiH gezahlt und sind durch den Beschluss zur Änderung des Beschlusses über die Genehmigung von Mitteln zur Gewährung von Darlehen an Tochtergesellschaften - Steinkohlebergwerke vom 17.10.2023 gesichert.
Für die Umsetzung dieses Beschlusses sind JP Elektroprivreda BiH d.d. Sarajevo, die Tochtergesellschaften - Steinkohlebergwerke im Konzern, das Föderale Amt für Renten- und Invalidenversicherung sowie die Steuerverwaltung der Föderation BiH zuständig.
Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Föderation BiH in Kraft.
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