
(Patria) - Das Ministerium für Finanzen und Schatzamt von Bosnien und Herzegowina hat heute auf Antrag der Zentralen Wahlkommission von Bosnien und Herzegowina zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 4.173.000 KM für die Durchführung der für den 06.10.2024 angesetzten Kommunalwahlen in BiH genehmigt, die der Zentralen Wahlkommission BiH bereits zur Verfügung stehen.
Die beantragten zusätzlichen Mittel sind hauptsächlich für die Kosten der Einstellung zusätzlichen Personals und deren Schulung sowie für logistische Kosten im Zusammenhang mit Wahltechnologien vorgesehen.
Wir erinnern daran, dass für die von der Zentralen Wahlkommission BiH durchgeführten Aktivitäten bereits 7.410.000 KM genehmigt wurden, wie ursprünglich von der Zentralen Wahlkommission BiH beantragt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt von BiH“, Nr. 24/24 vom 5.4.2024) beantragte die Zentrale Wahlkommission BiH mit einem gesonderten Antrag zusätzliche 4.173.000 KM, die heute genehmigt wurden.
Neben den genannten Finanzmitteln ist hinzuzufügen, dass auch die Gemeinden/Städte Kosten in Höhe von rund 7.500.000 KM haben werden, wovon der größte Betrag auf Vergütungen für die Mitglieder der Wahlvorstände entfällt. Somit werden die Kommunalwahlen 2024 nach Schätzungen rund 19.000.000 KM kosten.
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