Schmidts Entscheidung: Welche Schlussfolgerungen der NSRs wurden aufgehoben

Patria
AutorPatria
20:03
Podijeli:
Schmidts Entscheidung: Welche Schlussfolgerungen der NSRs wurden aufgehoben

(Patria) - Der Hohe Repräsentant Christian Schmidt hat die Anwendung der Schlussfolgerungen verboten, die auf der Sondersitzung der NSRS am 25. Dezember letzten Jahres angenommen wurden.

- Die Anwendung der unten aufgeführten konkreten Schlussfolgerungen aus Artikel 1 dieser Anordnung ist verboten:

- Die Nationalversammlung der Republika Srpska verpflichtet hiermit die Regierung der Republika Srpska, innerhalb von 30 Tagen einen Gesetzesentwurf zur Regelung des Verfahrens zur Prüfung von Fragen, über die die Parlamentarische Versammlung von Bosnien und Herzegowina entscheidet, zur weiteren Bearbeitung vorzulegen, damit die Nationalversammlung der Republika Srpska zuerst eine Stellungnahme zu diesen Fragen abgibt.

Schlussfolgerung Nr. 02/1-021-1563/24:

- Die Nationalversammlung der Republika Srpska beauftragt den Gesetzgebungsausschuss der Nationalversammlung der Republika Srpska, Änderungen und Ergänzungen zum Gesetzesentwurf zum Schutz personenbezogener Daten von Bosnien und Herzegowina und eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Grenzkontrolle von Bosnien und Herzegowina vorzubereiten und diese den Vertretern der Serben in der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina vorzulegen."

Schlussfolgerungen Nr. 02/1-021-1564/24:

- 4. Die Nationalversammlung der Republika Srpska stellt fest, dass das Rechtssystem der EU die Möglichkeit nicht akzeptiert, dass ein nicht gewählter ausländischer Staatsbürger Gesetze anstelle von demokratisch gewählten Institutionen erlässt; die Nationalversammlung der Republika Srpska fordert die ernannten und gewählten Vertreter des serbischen konstituierenden Volkes der Republika Srpska in den gemeinsamen Institutionen auf, die Entscheidungsfindung im Bereich der europäischen Integration auszusetzen, bis die Bedingungen erfüllt sind, die sicherstellen, dass der Prozess der europäischen Integration gemäß den Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit abläuft."

- 5. Die Nationalversammlung der Republika Srpska fordert die Aufhebung von Akten, die aus der verfassungswidrigen Tätigkeit einer ausländischen Person resultieren, die gemäß der Verfassung weder ein befugter Gesetzesinitiator noch ein Gesetzgeber ist, und die Beseitigung von Abweichungen, die durch solche verfassungswidrigen Akte verursacht wurden, damit wir uns ungehindert in Richtung Europäische Union bewegen können.”

- 8. Die Nationalversammlung der Republika Srpska weist darauf hin, dass europäische Rechtsstandards die Durchführung inhumaner und erniedrigender Gerichtsverfahren gegen Personen mit Gesundheitsrisiken verbieten, was das Gericht von Bosnien und Herzegowina derzeit tut und Bosnien und Herzegowina damit vom europäischen Weg entfernt. Die Nationalversammlung der Republika Srpska ist der Ansicht, dass der Präsident der Republika Srpska und der Direktor des Amtsblattes der Republika Srpska aufhören sollten, auf die Vorladungen des Gerichts von Bosnien und Herzegowina zu reagieren, bis der Präsident der Republika Srpska gesundheitlich in der Lage ist, an dem Verfahren teilzunehmen."

- 9. Die Nationalversammlung der Republika Srpska fordert die ernannten und gewählten Vertreter des serbischen konstituierenden Volkes der Republika Srpska in den gemeinsamen Institutionen von Bosnien und Herzegowina auf, die Entscheidungsfindung auf der Ebene von Bosnien und Herzegowina auszusetzen, außer in Fällen, in denen sich die Entscheidungsfindung auf die Übertragung von Zuständigkeiten von der Republika Srpska bezieht. an gemeinsame Institutionen oder wenn die Position der Republika Srpska auf andere Weise gefährdet ist, bis die Europäische Union die Bedingungen und Standards bereitstellt, die ein normales und faires Verfahren in Bosnien und Herzegowina ermöglichen, was derzeit aufgrund des verfassungswidrigen und rechtswidrigen Entscheidungsprozesses einer nicht gewählten Person, deren Verbleib in Bosnien und Herzegowina auf keine Weise mehr gerechtfertigt werden kann, nicht der Fall ist."

- 11. Die Nationalversammlung der Republika Srpska stellt fest, dass der Missbrauch der Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina und der Versuch, sich in die Arbeit des höchsten repräsentativen Organs der Republika Srpska einzumischen, einzeln identifiziert und verfolgt werden müssen. Andernfalls wird die Nationalversammlung der Republika Srpska gezwungen sein, zum Schutz des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina und der Verfassungsordnung der Republika Srpska besondere Maßnahmen zum Schutz des Dayton-Abkommens zu ergreifen."

- Diese Anordnung wird gemäß dem internationalen Mandat des Hohen Vertreters erlassen und nicht als Ersatz für eine inländische Behörde. Sie hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen der Verfassung der Republika Srpska, allen Gesetzen, Verordnungen oder Akten, bestehenden oder zukünftigen. Diese Anordnung ist unmittelbar anwendbar und es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um ihre Rechtswirkung zu gewährleisten - heißt es in der Entscheidung des OHR.

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