Entscheidung zur Festlegung von Maßnahmen zur unmittelbaren Preiskontrolle tritt nicht mehr in Kraft

Patria
AutorPatria
02:00
Podijeli:
Entscheidung zur Festlegung von Maßnahmen zur unmittelbaren Preiskontrolle tritt nicht mehr in Kraft

Die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina hat im Anschluss an ihre 47. Sitzung heute die Entscheidung über das Außerkrafttreten der Entscheidung zur Festlegung von Maßnahmen zur unmittelbaren Preiskontrolle getroffen, teilte die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina mit.

Als Grund für das Außerkrafttreten der Maßnahmen zur unmittelbaren Preiskontrolle wurde angeführt, dass im Zeitraum von der Ausrufung des Naturkatastrophenzustands bis heute eine Regulierung der Lage hinsichtlich der Beseitigung der durch Überschwemmungen entstandenen Folgen sowie hinsichtlich der Versorgung und der Preise von Grundnahrungsmitteln und Hygieneartikeln sowie anderer Produkte stattgefunden hat.

Wir erinnern daran, dass die Föderale Regierung die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, nachdem sie am 15. Mai 2014 den Naturkatastrophenzustand im Gebiet der Föderation BiH aufgrund starker Regenfälle und Überschwemmungen ausgerufen hatte. Der Entscheidung ging eine Einschätzung der Regierung der Föderation BiH voraus, dass die Voraussetzungen für die Ergreifung von Maßnahmen zur unmittelbaren Preiskontrolle gegeben waren.

Die Regierung der Föderation BiH hat am 18. Mai das Föderale Handelsministerium und die Föderale Aufsichtsbehörde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Inspektionen aller Kantone in der Föderation BiH die Preisentwicklung intensiv zu beobachten und in Fällen von illegaler und unbegründeter Erhöhung und möglicher missbräuchlicher Nutzung umgehend Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu ergreifen und die Regierung der Föderation BiH darüber zu informieren, teilte die Regierung mit, berichtet Patria.

Das Föderale Handelsministerium wird auch weiterhin in Zusammenarbeit mit den zuständigen Inspektionen, Verbraucherverbänden und anderen zuständigen Organen die Marktlage beobachten und im Falle eines unangemessenen und unlauteren Verhaltens von Händlern weitere geeignete Maßnahmen ergreifen.

 

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