
(Patria) - Das Gesetz über die Zugehörigkeit öffentlicher Einnahmen der FBiH ist mit den Geschäftsordnungen des Abgeordnetenhauses und des Hauses der Völker des Parlaments der FBiH sowie mit der Verfassung der FBiH vereinbar.
Dies ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts der FBiH auf eine Beschwerde hin, die das Gesetz über die Zugehörigkeit öffentlicher Einnahmen betraf, genauer gesagt den Gewichtungsfaktor 2, mit dem der Koeffizient für den Kanton Sarajevo von 1,965 auf 1,5 gesenkt wurde, was einem Minderbetrag von 86 Millionen KM im Haushalt entspricht.
Dem Kanton Sarajevo wurde durch die Änderungen dieses Gesetzes der Koeffizient von 1,965 auf 1,5 gesenkt, was einem Minderbetrag von 86 Millionen KM im Haushalt entspricht.
"Aus all dem Vorstehenden ergibt sich, dass das Verfahren zur Verabschiedung des angefochtenen Gesetzes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Hauses der Völker durchgeführt wurde, die das Verfahren zur Verabschiedung von Gesetzen regeln, wenn das Gesetz dem Parlament der Föderation von befugten Antragstellern in Form eines Entwurfs vorgeschlagen wird.
Das Verfassungsgericht der Föderation hat festgestellt, dass keine Verletzung von Artikel IV Buchstabe a, Punkt 3.15 der Verfassung der FBiH vorliegt, da jedes Haus das Gesetz in identischem Wortlaut innerhalb einer angemessenen Frist verabschiedet hat, wobei die Reihenfolge der Verabschiedung des angefochtenen Gesetzes durch die Häuser von keiner parlamentarischen Bedeutung ist.
Die Ausführungen des Antragstellers, dass das angefochtene Gesetz verfassungswidrig sei, weil es auf der Grundlage einer fiskalischen Bewertungserklärung verabschiedet wurde, die entgegen den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes der FBiH, der Verfahrensordnung für die Erstellung fiskalischer Bewertungen von Gesetzen, anderer Vorschriften und Akte zur Haushaltsplanung sowie der Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare für fiskalische Änderungserklärungen erstellt wurde, hat das Verfassungsgericht der FBiH nicht geprüft, da sie die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit und nicht der Verfassungsmäßigkeit betreffen.
Auf der Grundlage all dessen wurde entschieden, wie im Tenor dieses Urteils ausgeführt, womit die Notwendigkeit einer Entscheidung über die einstweilige Maßnahme entfiel", heißt es in der Entscheidung des Verfassungsgerichts der FBiH.

Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten gegen Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













