
(Patria) - Die Präsidentin des Internationalen Residualmechanismus für die Strafgerichtshöfe, Graciela Gatti Santana, hat den Antrag des Kriegsverbrechers Sredoje Lukić auf vorzeitige Entlassung abgelehnt.
Dank der kontinuierlichen Bemühungen der Vereinigung der Opfer und Zeugen des Völkermords und mit Unterstützung anderer, meist lokaler Vereinigungen, sowie der gewissenhaften Arbeit des Präsidenten des MRMKS, Carmel Agius, aber auch von Gatti Santana, ist seit 2017 kein einziger verurteilter Kriegsverbrecher vorzeitig freigelassen worden, was bis dahin ein normaler Vorgang war.
Zur Erinnerung: Lukić wurde in Den Haag zu 30 Jahren Haft verurteilt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die in Višegrad begangen wurden.
„Obwohl Lukić zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat und daher Anspruch darauf hat, bin ich der Ansicht, dass der Antrag auf vorzeitige Entlassung abgelehnt werden sollte“, heißt es.
Es wird hinzugefügt, dass erhebliche Faktoren gegen seine vorzeitige Entlassung sprechen, darunter die große Schwere seiner Verbrechen und sein Versäumnis sowie unzureichende Anzeichen von Resozialisierung. Ferner gibt es keine Beweise, die das Vorliegen zwingender humanitärer Gründe feststellen, die den Antrag rechtfertigen würden.
„Aus den oben genannten Gründen und auf der Grundlage von Artikel 26 des Statuts sowie der Regeln 150 und 151 der Verfahrensordnung lehne ich hiermit den Antrag ab“, heißt es.
Sredoje Lukić wurde auch der Beihilfe und Unterstützung bei der Begehung von Verfolgungshandlungen, unmenschlichen Handlungen, Mord und grausamer Behandlung für schuldig befunden. Konkret wurde er für schuldig befunden an Misshandlungen im Lager Uzamnica und am Brandstiftung eines Hauses in der Pionirska-Straße.
Es ist anzumerken, dass dank der kontinuierlichen Bemühungen der Vereinigung der Opfer und Zeugen des Völkermords und mit Unterstützung anderer, meist lokaler Vereinigungen, sowie der gewissenhaften Arbeit des Präsidenten des MRMKS, Carmel Agius, aber auch von Gatti Santana, seit 2017 kein einziger verurteilter Kriegsverbrecher vorzeitig freigelassen worden ist, was bis dahin ein normaler Vorgang war.
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