
(Patria) - Der Allgemeine Rat des Gerichts von Bosnien und Herzegowina hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Antrag von Milorad Dodik, dem Präsidenten der Republika Srpska, auf Ausschluss der Richterin Jasmina Ćosić-Dedović abzulehnen.
Milorad Dodik hatte ihren Ausschluss wegen des Verdachts der Befangenheit beantragt, doch alle 30 stimmberechtigten Richter waren gegen diese Entscheidung.
Ab heute läuft die Frist für die Bestätigung oder Ablehnung der Anklage gegen Milorad Dodik wegen Nichtbefolgung der Entscheidungen des Hohen Repräsentanten Christian Schmidt.
Das Gericht von Bosnien und Herzegowina hatte die Anklage zuvor zur Nachbesserung zurückgegeben, was die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina innerhalb der gesetzlichen Frist tat und die überarbeitete Anklage dem Gericht von Bosnien und Herzegowina zur Bestätigung vorlegte.
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