
(Patria) - Die Zollverwaltung informiert alle Mehrwertsteuerpflichtigen, dass ab dem 6. August 2025 die Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Anwendung des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft tritt. Diese wurde auf der 9. Sitzung des Verwaltungsrats der Zollverwaltung verabschiedet und im „Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“, Nr. 25/25 vom 29. April 2025, veröffentlicht.
Diese Änderungen und Ergänzungen führen wichtige Klarstellungen und Erleichterungen bei der Anwendung der Mehrwertsteuerbestimmungen ein. Die wichtigsten Neuerungen betreffen:
- Die Einbeziehung des Erwerbs von Spezialwerkzeugen, die im Produktionsprozess verwendet werden, in den Nebenumsatz.
- Die Ausnahme von der Stromlieferung aus erneuerbaren Energiequellen durch kleine Hersteller – Nicht-Mehrwertsteuerpflichtige – vom Austausch.
- Ein flexibleres Verfahren bei der Abschreibung von Lagerbeständen.
- Eine präzisere Definition von Geschenken geringen Werts.
- Die Klärung des Ortes der Besteuerung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen.
- Die Definition der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Dienstleistungen gemäß Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes und der Bemessungsgrundlage bei der gegenseitigen Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zwischen Mehrwertsteuerpflichtigen und kleinen Herstellern – Nichtpflichtigen.
- Die Neudefinition von Artikel 54 der Verordnung, der sich auf die Bedingungen für die Mehrwertsteuererstattung gemäß Artikel 29 des Mehrwertsteuergesetzes bezieht (DKP-Missionen und internationale Organisationen sowie Missionsmitglieder mit Familienangehörigen und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Rahmen internationaler Projekte).
- Die Neudefinition von Artikel 68 der Verordnung bezüglich des Vorsteuerabzugs für Anlagevermögen, das vor der Eintragung in das Register der Mehrwertsteuerpflichtigen erworben wurde.
- Eine umfassendere Definition des Begriffs des Subunternehmers im Rahmen des Sonderverfahrens im Baugewerbe.
- Die Neudefinition des Rechts auf Mehrwertsteuererstattung in Bezug auf den Warenwert durch Reisende, einschließlich der Erhöhung des Schwellenwerts für den Gesamtwert der Waren, der auf dem Formular „PDV-SL-2“ angegeben ist, um das Recht auf Mehrwertsteuererstattung zu erhalten (von derzeit 100 KM auf 200 KM).
- Das neue Formular PDV-SL 2 und das Formular CD PDV 1 M sowie weitere Änderungen.
Die Zollverwaltung nutzt diese Gelegenheit, um alle Pflichtigen noch einmal an die Bedeutung einer rechtzeitigen Vorbereitung auf die Anwendung der neuen Verordnung zu erinnern, um eine gesetzeskonforme und effiziente Anwendung der Steuerbestimmungen zu gewährleisten.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Website der Zollverwaltung: www.uino.gov.ba oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]
Komentari (0)
Prijavite se za komentiranje
PrijavaJos nema komentara. Budite prvi!
Minuta
Sve →Iz drugih kategorija

Hoher Repräsentant nicht gewählt: Deutsche, Franzosen und Briten sabotierten Amerikaner, neuer Versuch Ende Juni

ČOVIĆ OHNE GNADE Wie diejenigen, die Ademović ins Amt brachten, ihm eine politische Hölle bereiteten




Sonniger Samstag, es wird recht warm




Tragödie im albanischen Ferienort: Zwei Minderjährige ertrunken













