Ab 1. November Winterausrüstungspflicht in Bosnien und Herzegowina, aber die ersten Flocken fallen bereits

Patria
AutorPatria
09:33
Podijeli:
Ab 1. November Winterausrüstungspflicht in Bosnien und Herzegowina, aber die ersten Flocken fallen bereits

(Patria) - Obwohl die Pflicht zum Mitführen von Winterausrüstung in Bosnien und Herzegowina am 1. November in Kraft tritt, sind einige Berggipfel bereits weiß geworden, was die Ankunft kälterer Tage und erschwerter Straßenbedingungen ankündigt. Fahrern wird geraten, ihre Fahrzeuge rechtzeitig vorzubereiten, Winterausrüstung zu montieren und ihre Fahrweise an die Straßenbedingungen anzupassen.

Straßenarbeiten und verlangsamter Verkehr:

M-17 Zenica–Doboj (Donja Vraca–Liješnica): verlangsamt, wechselseitige Durchfahrt von 09 bis 17 Uhr (außer sonntags).

Konjic–Jablanica (Brücke bei Tunnel Crnaja): Arbeiten an Dehnungsfugen, Verkehr wird durch Ampeln geregelt.

M-17.5 Jablanica–Blidinje (Jablanica–Kosne Luke): Fahrzeuge bis 3,5 t verlangsamt, wechselseitige Durchfahrt (07–17:30 Uhr, außer sonntags); für schwere Fahrzeuge weiterhin gesperrt.

Autobahn A-1 Podlugovi–Sarajevo Nord, sowie die Hauptstraßen Tuzla–Orašje (Cerik), Jablanica–Prozor (Mirci), Semizovac–Olovo, Gacko–Foča (Sastavci), Mostar–Čitluk (Einfahrt nach Čitluk) und Jajce–Crna Rijeka – laufende Arbeiten.

Regionalstraße Zavidovići–Kamenica komplett gesperrt, Verkehr wird auf alternative Routen umgeleitet.

Grenzübertritte:

Wartezeiten für Personenkraftwagen bis zu 30 Minuten.

GP Brčko geöffnet für Fahrzeuge bis 3,5 t.

Am GP Karakaj ist die Durchfahrt für Fahrzeuge über 5 t verboten (Lastkraftwagen nutzen Bratunac oder Rača; Busse GP Šepak).

Am GP Šepak können Lastkraftwagen über 5 t von 09–13 und 22–06 Uhr passieren, am Wochenende nur im Nachtzeitraum (22–06 Uhr).

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