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Die Regulierungsbehörde für Kommunikation in Bosnien und Herzegowina informiert die Öffentlichkeit, dass am 01.06.2016 der erste Maßnahmenpaket in Kraft tritt, das auf die Senkung der Preise in der Mobiltelefonie, die Förderung des Wettbewerbs und den Schutz der Rechte der Endnutzer abzielt, berichtet die bosnische Nachrichtenagentur Patria.
Zur Erinnerung: Die Behörde hat die Entscheidung zur Angleichung der Preise für Mobiltelefondienste und der Bedingungen für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten erlassen, mit der die Betreiber BH Telecom d.d. Sarajevo, Mtel a.d. Banja Luka und HT d.d. Mostar angewiesen wurden, spätestens bis zum 01.06.2016 die folgenden Maßnahmen aus dieser Entscheidung umzusetzen:
Die Maßnahme aus Punkt II a) der Entscheidung schreibt die Gleichsetzung der Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz in andere Festnetze mit dem Preis für Anrufe aus dem Mobilfunknetz in das eigene Festnetz vor und gilt für alle Postpaid- und Prepaid-Pakete. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und die Übertragung von Marktmacht vom Festnetzmarkt auf den Mobilfunkmarkt zu verhindern.
Die Maßnahme aus Punkt II d) der Entscheidung schreibt vor, dass die Gültigkeitsdauer des Guthabens für Prepaid-Nutzer nach einer Aufladung von 10,00 KM und mehr mindestens 90 Tage betragen muss (in diesem Zeitraum von 90 Tagen muss der Nutzer eingehende und ausgehende Anrufe tätigen können) und wurde zum Schutz der Rechte der Endnutzer eingeführt.
Die Maßnahme aus Punkt II b) der Entscheidung verlangt die Änderung von Artikel 13 der Regel 67/2012 über das Modell des Preisausgleichs für Sprachtelefondienste in Bosnien und Herzegowina für Postpaid- und Prepaid-Tarifpakete. Ziel dieser Maßnahme ist die Nichtdiskriminierung von Mobilfunknutzern im Vergleich zu Festnetznutzern. Der Entwurf der Regel 67/2012 wurde bis zum 07.06.2016 zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
In Anbetracht der Tatsache, dass die gesenkten Preise in der Mobiltelefonie in den neu gebildeten Paketen enthalten sind, die angeboten werden, fordert die Behörde die Endnutzer auf, sich über die Verfügbarkeit der verfügbaren Pakete und Tarifmodelle zu informieren, um Zugang zu Mobilfunkdiensten zu reduzierten Preisen zu erhalten.
Der zweite Maßnahmenpaket tritt am 01.07.2016 in Kraft.
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