
(Patria) - Ab dem 1. Juli zahlen Arbeitgeber in der FBiH geringere Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung. Bis Ende Juli gilt auch die Verordnung über die Auszahlung von Leistungen an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, die eine steuerfreie Auszahlung von bis zu 450 KM pro Monat pro Arbeitnehmer ermöglicht.
Auf der letzten Sitzung des Wirtschafts- und Sozialrates wurde die Idee geäußert, die Verordnung bis Ende des Jahres zu verlängern. Die Regierung der FBiH hat sich jedoch noch nicht geäußert, und es gibt keine Sitzung des Wirtschafts- und Sozialrates, mit dem die Regierung zuvor Verordnungen vereinbart hat.
Die Regierung hatte zuvor angekündigt, dass geplant sei, die Beiträge ab Anfang nächsten Jahres um weitere fünf Prozent zu senken. Dem muss jedoch die Verabschiedung des Gesetzes über die Besteuerung von Transaktionen und die neuen Änderungen des Beitragsgesetzes vorausgehen. Das Parlament der FBiH hat das Gesetz über die Besteuerung von Transaktionen noch nicht geprüft.
Die Arbeitgeber haben die Senkung der Beiträge unterstützt, insbesondere nach der Erhöhung des Mindestlohns im Januar dieses Jahres, die auch die Kosten erhöht hat. Die Regierung der FBiH hat Subventionen für einen Teil der Beiträge für Arbeitgeber ermöglicht, aber jede Entlastung ist willkommen. Diese Verordnung gilt für das gesamte Jahr 2025, und die Auszahlung erfolgt nach bestimmten Koeffizienten, je nachdem, welchen Lohn der Arbeitgeber gezahlt hat und der niedriger als 1.000 KM war.
Ungeachtet der Senkung der Beiträge bedeutet dies jedoch nicht, dass die Gehälter der Arbeitnehmer um diesen reduzierten Betrag steigen werden. Lohnerhöhungen liegen ausschließlich im Ermessen der Arbeitgeber.
Der Verband der unabhängigen Gewerkschaften von Bosnien und Herzegowina hat die Arbeitgeber aufgefordert, die Gehälter der Arbeitnehmer angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen, sobald die Anwendung der reduzierten Beitragssätze beginnt.
Bis heute hat die Steuerbehörde der FBiH keine öffentlichen Daten über die Anzahl der Arbeitgeber veröffentlicht, die die Bestimmungen der Verordnung genutzt und die steuerfreie Zulage ausgezahlt haben. Gemäß der Verordnung waren die Arbeitgeber verpflichtet, bis zum 7. des Monats einen Bericht über die Zahlungen für den Vormonat einzureichen.
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