
(Patria) - Der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Sarajevo wurde rechtswidrig ernannt, stellte das Kantonsgericht Sarajevo fest, wie Istraga.ba erfahren hat. Daher wurde der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina und dem Premierminister Nermin Nikšić angeordnet, alles in den vorherigen Zustand zurückzuversetzen, d.h. in den Zustand vor der Annahme der Entscheidung über die Entlassung des früheren Aufsichtsrates des KCUS am 4. Oktober dieses Jahres.
Wir erinnern daran, dass die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina am 4. Oktober dieses Jahres auf Vorschlag des Premierministers der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nermin Nikšić, die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates des KCUS entlassen hat, was faktisch den Weg für die Entlassung der damaligen Direktorin des KCUS, Sebija Izetbegović, ebnete. Gegen die Entlassungsentscheidung legte das damalige Mitglied des Aufsichtsrates, Izmir Hadžiavdić, Berufung ein. Das Kantonsgericht Sarajevo stellte am 28.12. fest, dass die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina und Premierminister Nermin Nikšić „eine Verletzung des Antragstellers auf Gleichheit vor dem Gesetz, garantiert durch die Verfassung der Föderation Bosnien und Herzegowina, begangen haben“, schreibt Istraga.ba.
„Es wird der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina und dem Premierminister der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina untersagt, weitere rechtswidrige Handlungen vorzunehmen, die die Rechte des Antragstellers einschränken. Der Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina und dem Premierminister wird aufgetragen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um in Bezug auf den Antragsteller einen rechtskonformen Zustand herzustellen, wie vor der Annahme der Entscheidung vom 4.10.2023, innerhalb von 15 Tagen. Sollte der Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen werden, wird das Gericht einen Antrag auf Entfernung des Amtsträgers, des Premierministers der Föderation Bosnien und Herzegowina, von seinem Amt stellen und gegebenenfalls eine Geldstrafe verhängen“, heißt es in der Entscheidung des Kantonsgerichts Sarajevo.
Gegen diese Entscheidung des Kantonsgerichts Sarajevo ist keine Berufung zulässig, was bedeutet, dass diese Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar ist.
Zur Erinnerung: Nach der Entlassung des Aufsichtsrates und des Verwaltungsrates des KCUS entließen der neue Verwaltungsrat und Aufsichtsrat die damalige Direktorin Sebija Izetbegović. Danach wurde ein Wettbewerb für die Ernennung eines neuen Generaldirektors ausgeschrieben, und am Donnerstag, dem Tag der Entscheidung des Kantonsgerichts Sarajevo, ernannten der neue, rechtswidrig ernannte Verwaltungsrat und Aufsichtsrat Ismet Gavrankapetanović zum Generaldirektor des KCUS.
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