
(Patria) - Gestern wurden zwei Verordnungen der FBiH-Regierung in der FBiH-Amtsblatt veröffentlicht, und heute treten sie in Kraft. Es handelt sich um Verordnungen, die aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns von 620 auf 1000 KM und zur Milderung der Kostensteigerungen für Arbeitgeber erlassen wurden.
Die Verordnung über die Auszahlung von Hilfe an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer monatlich zusätzlich 450 KM auszahlen kann, ohne Steuern auf diesen Betrag zu zahlen. Entsprechend den finanziellen Möglichkeiten kann der Arbeitgeber auch einen geringeren Betrag oder unterschiedliche Beträge an die Arbeitnehmer zahlen, je nach Entscheidung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber darf den Lohn des Arbeitnehmers, der für den Monat November 2024 berechnet und ausgezahlt wurde, nicht kürzen, um diese Hilfe auszuzahlen.
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zum 07. des Monats für den vergangenen Monat, in dem die Hilfe ausgezahlt wurde, der zuständigen Steuerbehörde einen Bericht über die Auszahlung der Hilfe vorzulegen. Die Steuerbehörde wird nach Erhalt des genannten Berichts die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen für die Auszahlung der Hilfe überprüfen“, heißt es in der Verordnung.
Veröffentlicht wurde auch die Verordnung über Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von privaten Arbeitgebern, Handwerkern und anderen selbstständigen Tätigkeiten in der FBiH zur Aufrechterhaltung bestehender Arbeitsplätze für das Jahr 2025.
Die gesamten finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser Verordnung sind im Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina für 2025 auf dem Posten 50, Kopf 5001 des Föderalen Ministeriums für Entwicklung, Unternehmertum und Handwerk in Höhe von 100.000.000,00 KM vorgesehen.
Die finanziellen Hilfsmittel gemäß dieser Verordnung werden zur Rückerstattung des ausgezahlten Beitragsanteils für die Anzahl der Arbeitnehmer verwendet, die der Begünstigte bis zum 30.11.2024 hatte, die ein Nettogehalt von weniger als 1.000,00 KM hatten und die während des Jahres 2025 eine kontinuierliche Anmeldung der Arbeitnehmerversicherung haben.
Der Gesamtbetrag der finanziellen Hilfe pro Begünstigtem beträgt maximal 250.000,00 KM.

Sollten die im Haushalt der Föderation Bosnien und Herzegowina für 2025 für die Umsetzung dieser Verordnung vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe von 100.000.000,00 KM aufgrund der großen Anzahl potenzieller Begünstigter nicht ausreichen, werden die Mittel für alle potenziellen Begünstigten anteilig gekürzt.
Die Regierung der Föderation BiH behält sich das Recht vor, zusätzliche Mittel für die Umsetzung dieser Verordnung gemäß den finanziellen Möglichkeiten bereitzustellen.
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