
(Patria) - Der Delegierte im Haus der Völker von BiH, Želimir Nešković, hat ein Gesetz über den Verfassungsgerichtshof von BiH in Verfahren eingereicht, das das Ende des Mandats ausländischer Richter am Verfassungsgerichtshof von BiH regelt.
Das Dokument, das dem Vorsitzenden des Hauses der Völker von BiH, Nikola Špirić, vorgelegt wurde, regelt die Zusammensetzung, Wahl, Organisation, Zuständigkeit, Entscheidungsfindung und andere Arbeitsfragen des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina. Am aktuellsten ist, dass das Gesetz vorsieht, dass der Verfassungsgerichtshof neun Richter hat, von denen alle Bürger von BiH sind, heißt es in einer Mitteilung der SDS.
„Das Repräsentantenhaus des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina wählt sechs Richter und die Nationalversammlung der Republika Srpska drei Richter. Von den Bürgern eines konstitutiven Volkes von Bosnien und Herzegowina können höchstens drei Richter gewählt werden“, heißt es in dem Gesetzesentwurf, den Nešković im Haus der Völker vorgelegt hat.
Des Weiteren ist bezüglich der Entscheidungsfindung vorgesehen, dass „der Verfassungsgerichtshof mit der Mehrheit aller Richter entscheidet, die mindestens die Stimmen eines Richters aus jedem konstitutiven Volk von Bosnien und Herzegowina und aus einem Entität umfasst, wenn er über Streitigkeiten entscheidet, die gemäß der Verfassung zwischen zwei Entitäten oder zwischen BiH und einer oder beiden Entitäten oder dem Distrikt Brčko und den Institutionen von BiH und den Entitäten oder zwischen den Institutionen von Bosnien und Herzegowina entstehen, was unter anderem, aber nicht ausschließlich, Fragen umfasst:
A) Ob die Entscheidung einer Entität, besondere parallele Beziehungen zu einem Nachbarland aufzunehmen, mit der Verfassung übereinstimmt, einschließlich der Bestimmungen zur Souveränität und territorialen Integrität von Bosnien und Herzegowina,
B) Ob eine Bestimmung der Verfassung oder eines Gesetzes einer der Entitäten mit der Verfassung übereinstimmt.“
Was den Ersatz von Richtern betrifft, die vom Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewählt wurden, „ist vorgesehen, dass das Repräsentantenhaus der Föderation BiH zwei Richter wählt und die Nationalversammlung der Republika Srpska einen Richter, der die Funktion der derzeitigen drei Ausländer übernehmen wird.“
„Die vom Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewählten Richter bleiben im Amt, bis das Verfahren zur Wahl des Richters gemäß Absatz (1) dieses Artikels abgeschlossen ist, und höchstens sechs Monate ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes. Der Verfassungsgerichtshof wird ohne die vom Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewählten Richter weiterarbeiten, wenn das Verfahren zur Wahl neuer Richter nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes abgeschlossen ist“, heißt es in dem Gesetzesentwurf, so die Mitteilung der SDS.
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